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Bürgschaftsbank: So sichern Sie Ihren Kredit 2026

Bürgschaftsbank erklärt: Wie Gründer ohne Sicherheiten Kredite erhalten. Ablauf, Kosten und Antrag über die Hausbank.

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UnternehmerGuide Redaktion

17. Januar 202623.84 Min Lesezeit

Bürgschaftsbank: So erhalten Gründer Kredite ohne Sicherheiten

Sie haben eine tragfähige Geschäftsidee, einen soliden Businessplan und die fachliche Qualifikation, aber Ihre Bank lehnt den Kredit ab, weil Ihnen die Sicherheiten fehlen? Dieses Problem kennen Tausende Gründer in Deutschland. Die Lösung heißt Bürgschaftsbank: Eine Institution, die genau für diese Situation geschaffen wurde und jährlich Milliarden Euro an Krediten ermöglicht.

In diesem umfassenden Guide erfahren Sie, wie Bürgschaftsbanken funktionieren, wer eine Bürgschaft beantragen kann, welche Kosten entstehen und wie der Antragsprozess abläuft. Mit diesem Wissen können Sie die Sicherheitenlücke schließen und Ihren Kredit erfolgreich beantragen.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Eine Bürgschaftsbank ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft, die speziell gegründet wurde, um kleine und mittlere Unternehmen bei der Kreditaufnahme zu unterstützen. Wenn Banken einen Kredit aufgrund fehlender Sicherheiten ablehnen, springt die Bürgschaftsbank ein und übernimmt eine Ausfallbürgschaft. Damit trägt sie einen Großteil des Risikos, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.

Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft

Bürgschaftsbanken sind keine staatlichen Institutionen, sondern privatwirtschaftlich organisierte Förderbanken. Sie wurden von Kammern, Verbänden und Kreditinstituten gegründet, um die Kreditversorgung des Mittelstands zu sichern. Die Gesellschafter sind typischerweise:

  • Industrie- und Handelskammern (IHK)
  • Handwerkskammern (HWK)
  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Wirtschaftsverbände
  • Landesbanken

Diese Struktur sorgt dafür, dass Bürgschaftsbanken die Interessen der lokalen Wirtschaft vertreten und nicht gewinnorientiert arbeiten. Ihr Ziel ist es, möglichst vielen tragfähigen Vorhaben zur Finanzierung zu verhelfen.

17 Bürgschaftsbanken in Deutschland

In Deutschland gibt es 17 Bürgschaftsbanken, in der Regel eine pro Bundesland. Einige Länder haben ihre Bürgschaftsbanken mit denen anderer Bundesländer zusammengelegt. Die Bürgschaftsbank ist immer für das Bundesland zuständig, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder haben wird.

Wichtig: Sie können nur bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes einen Antrag stellen. Ein Berliner Gründer wendet sich an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg, ein Gründer aus München an die Bürgschaftsbank Bayern.

Aufgabe: Fehlende Sicherheiten ersetzen

Die Kernaufgabe einer Bürgschaftsbank ist klar definiert: Sie ersetzt fehlende Sicherheiten. Wenn Ihre Geschäftsidee tragfähig ist, Sie aber keine Immobilien, Maschinen oder sonstigen Vermögenswerte als Sicherheit bieten können, übernimmt die Bürgschaftsbank diese Rolle.

Das bedeutet konkret: Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben eigenständig und neutral. Kommt sie zu dem Schluss, dass Ihr Geschäftsmodell tragfähig ist, gibt sie eine Bürgschaft ab. Diese Bürgschaft dient Ihrer Hausbank als Sicherheit, und der Kredit kann bewilligt werden.

Die Bürgschaftsbank ist damit eine Art Türöffner zur Kreditfinanzierung. Sie ermöglicht Finanzierungen, die sonst nicht zustande kämen, weil die klassischen Sicherheiten fehlen.

Wie funktioniert eine Bürgschaft?

Das Bürgschaftsmodell basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen Ihnen als Unternehmer, Ihrer Hausbank und der Bürgschaftsbank. Diese drei Parteien arbeiten zusammen, um Ihre Finanzierung zu ermöglichen.

Dreiecksverhältnis: Unternehmer - Hausbank - Bürgschaftsbank

Der Unternehmer beantragt einen Kredit bei seiner Hausbank. Er liefert alle erforderlichen Unterlagen wie Businessplan, Finanzplanung und persönliche Dokumente.

Die Hausbank prüft den Kreditantrag und stellt fest, dass das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Allerdings fehlen ausreichende Sicherheiten. Die Hausbank leitet daher den Antrag an die Bürgschaftsbank weiter mit der Bitte um eine Bürgschaft.

Die Bürgschaftsbank führt eine eigene Prüfung des Vorhabens durch. Sie bewertet die Tragfähigkeit unabhängig von der Hausbank. Fällt die Prüfung positiv aus, gibt sie eine Ausfallbürgschaft ab und teilt der Hausbank ihre Bürgschaftszusage mit.

Mit der Bürgschaftszusage kann die Hausbank den Kredit bewilligen und auszahlen. Die Bürgschaftsbank steht nun als Sicherungsgeber im Hintergrund.

Ausfallbürgschaft (80% des Kredits)

Bürgschaftsbanken übernehmen keine 100%-Bürgschaften, sondern typischerweise 80% des Kreditbetrags. Diese Ausfallbürgschaft bedeutet:

  • Die Bürgschaftsbank haftet für 80% der Kreditsumme
  • Die Hausbank trägt 20% des Risikos selbst
  • Die Bürgschaft greift nur im Ausfallfall (Insolvenz, dauerhafte Zahlungsunfähigkeit)

Beispiel: Bei einem Kredit von 100.000 Euro übernimmt die Bürgschaftsbank eine Bürgschaft über 80.000 Euro. Kann der Kredit nicht zurückgezahlt werden, erhält die Hausbank bis zu 80.000 Euro von der Bürgschaftsbank. Die restlichen 20.000 Euro sind das verbleibende Risiko der Hausbank.

Diese 80%-Quote ist Standard. In bestimmten Fällen, etwa bei Existenzgründungen mit dem KfW Gründerkredit, können auch höhere Bürgschaftsquoten möglich sein.

Rückbürgschaft durch Bund und Land

Das Risiko der Bürgschaftsbank ist nicht unbegrenzt. Bund und Länder stehen mit sogenannten Rückbürgschaften hinter den Bürgschaftsbanken. Das bedeutet:

  • Der Bund übernimmt typischerweise 40% des Ausfallrisikos
  • Das jeweilige Bundesland übernimmt weitere 26-40%
  • Die Bürgschaftsbank trägt nur einen Teil des Risikos selbst

Diese Rückbürgschaften ermöglichen es den Bürgschaftsbanken, ein großes Bürgschaftsvolumen zu verwalten, ohne selbst übermäßige Risiken einzugehen. Sie sind der Grund, warum Bürgschaftsbanken auch bei risikoreicheren Vorhaben wie Existenzgründungen Bürgschaften übernehmen können.

Für Sie als Kreditnehmer ist die Rückbürgschaft nicht direkt relevant. Sie wenden sich an die Bürgschaftsbank, und diese regelt die Rückversicherung intern. Wichtig ist nur zu wissen: Die Bürgschaftsbank kann sich eine gewisse Risikobereitschaft leisten, weil sie nicht allein haftet.

Wer kann eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaftsbanken richten sich an einen breiten Kreis von Antragstellern. Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer, die Schwierigkeiten haben, ausreichende Sicherheiten für einen Bankkredit zu stellen.

Existenzgründer

Existenzgründer sind eine der wichtigsten Zielgruppen der Bürgschaftsbanken. Wer ein Unternehmen gründen möchte, hat in der Regel noch keine Unternehmenshistorie und keine betrieblichen Sicherheiten aufgebaut. Gerade in dieser Situation ist die Bürgschaftsbank ein wichtiger Partner.

Förderfähig sind:

  • Neugründungen aller Rechtsformen (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, etc.)
  • Betriebsübernahmen und Nachfolgen
  • Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen
  • Startups mit innovativen Geschäftsmodellen

KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Die Hauptzielgruppe der Bürgschaftsbanken sind KMU gemäß EU-Definition:

  • Weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz max. 50 Millionen Euro ODER Bilanzsumme max. 43 Millionen Euro
  • Unabhängigkeit von Großunternehmen

In der Praxis unterstützen Bürgschaftsbanken vor allem kleinere Unternehmen mit Finanzierungsbedarf bis zu einigen Millionen Euro. Bei größeren Vorhaben kommen andere Finanzierungsinstrumente zum Einsatz.

Freiberufler

Auch Freiberufler können Bürgschaften beantragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und Ingenieure
  • Journalisten, Designer, Berater
  • IT-Freelancer und Programmierer

Freiberufler benötigen häufig Bürgschaften für die Einrichtung von Praxen oder Kanzleien, den Kauf von Spezialausstattung oder die Finanzierung der Anlaufphase.

Handwerksbetriebe

Das Handwerk hat traditionell eine enge Beziehung zu den Bürgschaftsbanken. Handwerksunternehmen benötigen oft erhebliche Investitionen in Maschinen, Werkzeuge und Fahrzeuge. Gerade bei Betriebsübernahmen und Meistergründungen sind Bürgschaften ein wichtiges Instrument.

Die Handwerkskammern sind häufig Gesellschafter der Bürgschaftsbanken und unterstützen Handwerker aktiv bei der Antragstellung.

Ausschlusskriterien

Nicht jeder kann eine Bürgschaft erhalten. Bürgschaftsbanken schließen bestimmte Fälle aus:

Nicht förderfähig sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (Insolvenz, Überschuldung)
  • Sanierungsvorhaben ohne tragfähiges Konzept
  • Reine Umschuldungen ohne wirtschaftlichen Mehrwert
  • Spekulative Geschäftsmodelle
  • Unternehmen mit negativer Schufa-Auskunft des Inhabers
  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden (vor Antragstellung)

Brancheneinschränkungen:

Einige Branchen werden von Bürgschaftsbanken kritisch gesehen oder ausgeschlossen:

  • Spielhallen und Glücksspiel
  • Rotlichtgewerbe
  • Bestimmte Finanzdienstleistungen
  • Waffen- und Rüstungsproduktion

Die genauen Ausschlusskriterien variieren je nach Bürgschaftsbank. Im Zweifel lohnt sich eine Voranfrage.

Für welche Vorhaben?

Bürgschaftsbanken unterstützen eine breite Palette von unternehmerischen Vorhaben. Grundsätzlich gilt: Alles, was für eine Bank finanzierungswürdig ist, kann auch durch eine Bürgschaft abgesichert werden.

Existenzgründung

Die Finanzierung einer Existenzgründung ist der klassische Anwendungsfall für Bürgschaften. Gründer benötigen Kapital für:

  • Erstausstattung und Einrichtung
  • Waren- und Materiallager
  • Maschinen und Fahrzeuge
  • Marketing und Werbung
  • Anlaufkosten und Betriebsmittel

Da Gründer typischerweise keine betrieblichen Sicherheiten mitbringen, ist die Bürgschaftsbank hier besonders wichtig. In Kombination mit dem KfW Gründerkredit ergeben sich attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.

Betriebsübernahme

Die Nachfolge in einem bestehenden Unternehmen erfordert oft erhebliches Kapital. Der Kaufpreis für ein etabliertes Unternehmen kann schnell sechsstellig werden. Bürgschaften helfen bei:

  • Finanzierung des Kaufpreises
  • Überbrückung der Übergabephase
  • Modernisierungsinvestitionen nach Übernahme
  • Ablösung von Gesellschafterdarlehen

Betriebsübernahmen werden von Bürgschaftsbanken oft positiv bewertet, weil bereits ein funktionierendes Geschäftsmodell existiert.

Investitionen

Bestehende Unternehmen benötigen regelmäßig Investitionen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Bürgschaften unterstützen:

  • Kauf neuer Maschinen und Anlagen
  • Erweiterung der Produktionskapazität
  • IT-Investitionen und Digitalisierung
  • Fahrzeuge und Fuhrpark
  • Gebäude und Immobilien

Bei Investitionskrediten ist oft ein Teil der Investitionsgüter als Sicherheit nutzbar. Die Bürgschaft deckt dann die Sicherheitenlücke ab.

Betriebsmittel

Nicht alle Finanzierungen dienen dem Kauf langlebiger Güter. Auch kurzfristige Betriebsmittel können durch Bürgschaften abgesichert werden:

  • Wareneinkauf und Lagerfinanzierung
  • Personalkosten in der Aufbauphase
  • Marketing- und Vertriebskosten
  • Vorfinanzierung von Aufträgen

Betriebsmittelkredite haben oft kürzere Laufzeiten und sind schwieriger zu besichern, weil keine dinglichen Sicherheiten entstehen.

Wachstumsfinanzierung

Erfolgreiche Unternehmen, die expandieren wollen, benötigen zusätzliches Kapital. Bürgschaften ermöglichen:

  • Erschließung neuer Märkte
  • Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter
  • Eröffnung weiterer Standorte
  • Aufbau neuer Geschäftsbereiche

Wachstumsvorhaben werden von Bürgschaftsbanken positiv bewertet, wenn das bestehende Geschäft profitabel ist und die Expansion auf einem soliden Fundament steht.

Bürgschaftsarten

Bürgschaftsbanken bieten verschiedene Bürgschaftsprodukte an, die sich in Ablauf, Geschwindigkeit und Zielgruppe unterscheiden. Die Wahl des richtigen Produkts kann den Unterschied zwischen Wochen und Tagen Bearbeitungszeit machen.

Ausfallbürgschaft (Standard)

Die klassische Ausfallbürgschaft ist das Standardprodukt der Bürgschaftsbanken. Sie läuft wie oben beschrieben über das Dreiecksverhältnis Unternehmer - Hausbank - Bürgschaftsbank.

Merkmale:

  • Bürgschaftshöhe: bis 80% der Kreditsumme
  • Maximale Bürgschaftssumme: je nach Bundesland 1,25 bis 2 Millionen Euro
  • Antragstellung über die Hausbank
  • Umfassende Prüfung durch die Bürgschaftsbank
  • Bearbeitungszeit: ca. 4-8 Wochen

Geeignet für:

  • Größere Finanzierungsvorhaben
  • Komplexe Geschäftsmodelle, die einer detaillierten Prüfung bedürfen
  • Unternehmen, die bereits eine Bankbeziehung haben

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Die Bürgschaft ohne Bank ist ein besonderes Angebot für Existenzgründer. Sie ermöglicht es, eine Bürgschaftszusage zu erhalten, bevor eine Hausbank involviert ist.

Merkmale:

  • Direkter Antrag bei der Bürgschaftsbank
  • Bürgschaftszusage vor Bankgespräch
  • Maximale Bürgschaftssumme: meist 250.000 Euro
  • Schnellere Bearbeitung
  • Stärkt Verhandlungsposition gegenüber Banken

Geeignet für:

  • Existenzgründer ohne bestehende Bankbeziehung
  • Gründer, die bei Bankgesprächen Sicherheit ausstrahlen wollen
  • Vorhaben, bei denen die Bank noch gefunden werden muss

Mehr zur Bürgschaft ohne Bank erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt weiter unten.

Express-Bürgschaft

Die Express-Bürgschaft ist ein beschleunigtes Verfahren für kleinere Finanzierungen. Sie bietet:

Merkmale:

  • Schnelle Entscheidung (oft innerhalb weniger Tage)
  • Vereinfachte Unterlagen
  • Maximale Bürgschaftssumme: meist 100.000 bis 150.000 Euro
  • Standardisierter Prüfprozess
  • Oft digitale Antragstellung möglich

Geeignet für:

  • Kleinere Investitionen
  • Zeitkritische Vorhaben
  • Standardisierte Geschäftsmodelle

Nicht alle Bürgschaftsbanken bieten Express-Bürgschaften an. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Bürgschaftsbank nach.

MikroBürgschaft

Für sehr kleine Finanzierungen gibt es die MikroBürgschaft:

Merkmale:

  • Bürgschaftssumme: bis 25.000 Euro
  • Sehr schnelle Bearbeitung
  • Minimaler Dokumentationsaufwand
  • Oft kombiniert mit Mikrokrediten

Geeignet für:

  • Kleingründer und Nebenerwerb
  • Ergänzungsfinanzierungen
  • Erste Investitionen vor größeren Vorhaben

Unterschiede und Einsatzgebiete

BürgschaftsartMax. SummeBearbeitungAntrag über
Standard-Bürgschaftbis 2 Mio. Euro4-8 WochenHausbank
Bürgschaft ohne Bankbis 250.000 Euro2-4 WochenDirekt
Express-Bürgschaftbis 150.000 EuroWenige TageHausbank
MikroBürgschaftbis 25.000 EuroWenige TageHausbank/Direkt

Die Wahl der richtigen Bürgschaftsart hängt von Ihrem Finanzierungsvolumen, der Dringlichkeit und Ihrer aktuellen Bankbeziehung ab. Im Zweifel berät Sie Ihre zuständige Bürgschaftsbank zu den verfügbaren Optionen.

Kosten einer Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist nicht kostenlos. Die Bürgschaftsbank erhebt Gebühren, die den Verwaltungsaufwand und das übernommene Risiko abdecken. Diese Kosten sollten Sie in Ihre Finanzplanung einbeziehen.

Einmalige Bearbeitungsgebühr (1-1,5%)

Bei Abschluss der Bürgschaft fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an:

  • Typische Höhe: 1% bis 1,5% der Bürgschaftssumme
  • Wird bei Bürgschaftszusage fällig
  • Deckt den Prüfungsaufwand der Bürgschaftsbank

Beispiel: Bei einer Bürgschaft über 80.000 Euro beträgt die Bearbeitungsgebühr (1%) einmalig 800 Euro.

Laufende Provision (0,5-1% p.a.)

Während der Laufzeit der Bürgschaft wird eine jährliche Provision erhoben:

  • Typische Höhe: 0,5% bis 1% der Bürgschaftssumme pro Jahr
  • Wird jährlich oder quartalsweise abgerechnet
  • Bezogen auf die jeweils valutierte Bürgschaftssumme
  • Sinkt mit der Tilgung des Kredits

Beispiel: Bei einer Bürgschaft über 80.000 Euro und 0,8% Provision zahlen Sie im ersten Jahr 640 Euro Provision. Mit fortschreitender Tilgung sinkt dieser Betrag.

Beispielrechnung

Nehmen wir ein konkretes Beispiel:

Ausgangssituation:

  • Kredit: 100.000 Euro
  • Bürgschaftsquote: 80%
  • Bürgschaftssumme: 80.000 Euro
  • Kreditlaufzeit: 5 Jahre
  • Bearbeitungsgebühr: 1,0%
  • Laufende Provision: 0,8% p.a.

Kostenberechnung:

JahrRestschuld BürgschaftProvision (0,8%)
StartBearbeitungsgebühr800 Euro
Jahr 180.000 Euro640 Euro
Jahr 264.000 Euro512 Euro
Jahr 348.000 Euro384 Euro
Jahr 432.000 Euro256 Euro
Jahr 516.000 Euro128 Euro
Gesamt2.720 Euro

Die Gesamtkosten der Bürgschaft betragen in diesem Beispiel rund 2.720 Euro über die gesamte Laufzeit.

Vergleich: Bürgschaft vs. höherer Kreditzins

Ohne Bürgschaft würde die Bank den Kredit entweder ablehnen oder zu deutlich höheren Zinsen vergeben. Rechnen wir die Alternativen durch:

Szenario A: Kredit ohne Bürgschaft (falls überhaupt möglich)

  • Kredit: 100.000 Euro
  • Zinssatz ohne Bürgschaft: 9% p.a. (aufgrund erhöhten Risikos)
  • Zinssatz mit Bürgschaft: 6% p.a.
  • Zinsersparnis pro Jahr: 3.000 Euro

Ergebnis: Die Bürgschaftskosten von ca. 550 Euro jährlich sind deutlich geringer als die Zinsersparnis von 3.000 Euro. Die Bürgschaft rechnet sich.

Szenario B: Kredit wird ohne Bürgschaft abgelehnt

In diesem Fall ermöglicht die Bürgschaft überhaupt erst die Finanzierung. Die Kosten sind dann der Preis für den Zugang zum Kredit, den es sonst nicht gegeben hätte.

Fazit: Die Kosten einer Bürgschaft sind in den meisten Fällen gut investiertes Geld. Sie ermöglichen entweder bessere Konditionen oder überhaupt erst die Kreditaufnahme.

Antragsprozess über die Hausbank

Der klassische Weg zur Bürgschaft führt über Ihre Hausbank. Dieser Prozess ist eingespielt und funktioniert nach einem standardisierten Ablauf.

Schritt 1: Kreditantrag bei Hausbank

Alles beginnt mit einem Kreditantrag bei Ihrer Hausbank. Dabei legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Vollständiger Businessplan mit Finanzplanung
  • Kapitalbedarfsrechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Rentabilitätsvorschau (mindestens 3 Jahre)
  • Persönliche Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationen)
  • Bei bestehenden Unternehmen: Jahresabschlüsse

Im Gespräch erläutern Sie Ihr Vorhaben und den gewünschten Kreditbetrag. Die Bank führt eine erste Prüfung durch und stellt fest, ob Sicherheiten fehlen.

Tipp: Weisen Sie bereits im ersten Gespräch auf die Möglichkeit einer Bürgschaftsbank-Bürgschaft hin. Nicht alle Bankberater denken automatisch an diese Option.

Schritt 2: Hausbank prüft und leitet weiter

Wenn die Hausbank Ihr Vorhaben grundsätzlich für finanzierbar hält, aber die Sicherheiten nicht ausreichen, schlägt sie eine Bürgschaft vor. Sie erstellt dann:

  • Kreditvotum mit Bürgschaftsantrag
  • Eigene Bewertung Ihres Vorhabens
  • Stellungnahme zu den Sicherheiten
  • Weiterleitung an die Bürgschaftsbank

Die Hausbank übernimmt die Kommunikation mit der Bürgschaftsbank. Sie müssen sich nicht selbst dorthin wenden.

Schritt 3: Bürgschaftsbank prüft

Die Bürgschaftsbank führt eine eigenständige Prüfung durch. Diese ist unabhängig von der Einschätzung der Hausbank. Geprüft werden:

  • Tragfähigkeit des Geschäftsmodells
  • Qualifikation des Gründers oder Unternehmers
  • Plausibilität der Finanzplanung
  • Markt- und Wettbewerbssituation
  • Persönliche Kreditwürdigkeit

Bei komplexen Vorhaben kann die Bürgschaftsbank weitere Unterlagen anfordern oder ein persönliches Gespräch führen. Diese neutrale Zweitmeinung ist ein Qualitätsmerkmal: Wenn beide Institutionen Ihr Vorhaben für tragfähig halten, ist das ein gutes Zeichen.

Schritt 4: Zusage und Kreditauszahlung

Nach positiver Prüfung erteilt die Bürgschaftsbank eine Bürgschaftszusage. Diese wird der Hausbank mitgeteilt und enthält:

  • Höhe der Bürgschaft
  • Laufzeit
  • Provisionen und Gebühren
  • Besondere Auflagen (falls vorhanden)

Mit der Bürgschaftszusage in der Hand kann die Hausbank den Kreditvertrag ausfertigen. Nach Unterschrift und Erfüllung eventueller Auszahlungsvoraussetzungen wird der Kredit ausgezahlt.

Timeline (4-8 Wochen)

Der gesamte Prozess dauert typischerweise 4 bis 8 Wochen:

PhaseDauer
Vorbereitung Unterlagen1-2 Wochen
Prüfung Hausbank1-2 Wochen
Prüfung Bürgschaftsbank2-4 Wochen
Kreditvertrag und Auszahlung1 Woche

Tipps zur Beschleunigung:

  • Reichen Sie vollständige Unterlagen ein (keine Nachforderungen)
  • Reagieren Sie schnell auf Rückfragen
  • Nutzen Sie die Express-Bürgschaft für kleinere Beträge
  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Die Bürgschaft ohne Bank ist ein besonderes Verfahren, das speziell für Existenzgründer entwickelt wurde. Es dreht den üblichen Ablauf um: Zuerst die Bürgschaft, dann die Bank.

Direkter Antrag bei Bürgschaftsbank

Bei der Bürgschaft ohne Bank wenden Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Sie benötigen noch keine Hausbank und keinen Kreditantrag.

So funktioniert es:

  1. Sie stellen einen Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank
  2. Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben
  3. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürgschaftszusage
  4. Mit dieser Zusage gehen Sie zur Bank Ihrer Wahl
  5. Die Bank muss nur noch den Kredit bereitstellen

Vorteile für Gründer

Die Bürgschaft ohne Bank bietet erhebliche Vorteile:

1. Stärkere Verhandlungsposition

Mit einer Bürgschaftszusage in der Tasche verhandeln Sie mit Banken aus einer Position der Stärke. Das wichtigste Problem, die fehlenden Sicherheiten, ist bereits gelöst. Sie können sich auf die Konditionen konzentrieren.

2. Mehrere Banken vergleichen

Sie können mit der Bürgschaftszusage zu mehreren Banken gehen und Angebote vergleichen. Das erhöht Ihre Chancen auf gute Konditionen.

3. Schnellere Bankgespräche

Banken wissen, dass Ihr Vorhaben bereits von der Bürgschaftsbank geprüft und für tragfähig befunden wurde. Das beschleunigt die Kreditentscheidung.

4. Keine Abhängigkeit von der Hausbank

Gründer haben oft keine etablierte Bankbeziehung. Die BoB ermöglicht den Einstieg ins Finanzierungsgespräch ohne vorherige Geschäftsbeziehung.

Ablauf und Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Bürgschaft ohne Bank:

  • Sie sind Existenzgründer oder übernehmen ein Unternehmen
  • Der Finanzierungsbedarf liegt typischerweise unter 250.000 Euro
  • Sie haben einen aussagekräftigen Businessplan
  • Die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens ist gegeben

Ablauf:

  1. Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes
  2. Unterlagen einreichen: Businessplan, Finanzplan, persönliche Dokumente
  3. Prüfung: Die Bürgschaftsbank prüft Ihr Vorhaben (ca. 2-4 Wochen)
  4. Bürgschaftszusage: Sie erhalten eine schriftliche Zusage
  5. Banksuche: Mit der Zusage suchen Sie eine finanzierende Bank
  6. Kreditabschluss: Die Bank stellt den Kredit bereit

Wichtig: Die Bürgschaftszusage hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer (meist 6 Monate). Innerhalb dieser Zeit sollten Sie eine Bank finden und den Kredit abschließen.

Erforderliche Unterlagen

Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen ist entscheidend für eine erfolgreiche Bürgschaftszusage. Je vollständiger und professioneller Ihre Dokumentation, desto schneller die Bearbeitung.

Businessplan

Der Businessplan ist das Herzstück Ihres Antrags. Er sollte folgende Elemente enthalten:

  • Executive Summary: Zusammenfassung des Vorhabens
  • Geschäftsidee: Was bieten Sie an? Welches Problem lösen Sie?
  • Marktanalyse: Zielgruppe, Marktgröße, Trends
  • Wettbewerbsanalyse: Konkurrenten und Ihre Differenzierung
  • Marketing und Vertrieb: Wie erreichen Sie Kunden?
  • Organisation: Team, Rechtsform, Standort
  • Chancen und Risiken: Realistische Einschätzung

Ein gut strukturierter Businessplan zeigt, dass Sie Ihr Vorhaben durchdacht haben. Nutzen Sie Vorlagen und lassen Sie den Plan von einer fachkundigen Stelle prüfen, etwa der IHK oder einem Gründerberater.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Guide Businessplan für die Bank erstellen.

Finanzplan

Der Finanzplan ist der zahlenmäßige Nachweis Ihrer Tragfähigkeit. Er umfasst:

Kapitalbedarfsplan:

  • Investitionen (Anlagen, Maschinen, Einrichtung)
  • Anlaufkosten (Gründung, Marketing, Beratung)
  • Betriebsmittelreserve

Finanzierungsplan:

  • Eigenkapital
  • Kredite (mit Bürgschaft)
  • Sonstige Finanzierungsquellen

Rentabilitätsvorschau (3 Jahre):

  • Umsatzplanung (monatlich im ersten Jahr)
  • Kostenplanung (variabel und fix)
  • Gewinnerwartung

Liquiditätsplanung (12-24 Monate):

  • Monatliche Einnahmen und Ausgaben
  • Kontostand zum Monatsende
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit

Persönliche Unterlagen

Die Bürgschaftsbank prüft auch Ihre persönliche Eignung und Bonität:

  • Lebenslauf: Tabellarisch mit Fokus auf relevante Erfahrungen
  • Qualifikationsnachweise: Ausbildung, Studium, Zertifikate
  • Schufa-Auskunft: Aktuelle Selbstauskunft
  • Vermögensübersicht: Private Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Einkommensteuerbescheide: Der letzten 2-3 Jahre
  • Arbeitsvertragskündigung: Falls aus Anstellung gegründet wird

Branchenspezifische Nachweise

Je nach Branche können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:

Handwerk:

  • Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung
  • Handwerkskammer-Anmeldung
  • Gesellenbrief

Gastronomie:

  • Konzessionen und Genehmigungen
  • Gesundheitszeugnis
  • Pachtvertrag (Entwurf)

Medizinische Berufe:

  • Approbation oder Zulassung
  • Kassenarztzulassung (falls geplant)
  • Praxisübernahmevertrag

Handel:

  • Lieferantenverträge
  • Mietvertrag für Geschäftsräume
  • Sortimentsplanung

Tipp: Fragen Sie bei der Bürgschaftsbank nach einer Checkliste für Ihre Branche. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts vergessen.

Bürgschaftsbanken nach Bundesland

In Deutschland gibt es 17 Bürgschaftsbanken. Hier finden Sie eine Übersicht mit Kontaktinformationen:

Übersicht der 17 Bürgschaftsbanken

BundeslandBürgschaftsbankWebsite
Baden-WürttembergBürgschaftsbank Baden-Württembergbuergschaftsbank.de
BayernBürgschaftsbank Bayernbb-bayern.de
Berlin/BrandenburgBBB Bürgschaftsbankbuergschaftsbank-berlin.de
BremenBürgschaftsbank Bremenbuergschaftsbank-bremen.de
HamburgBürgschaftsgemeinschaft Hamburgbg-hamburg.de
HessenBürgschaftsbank Hessenbb-h.de
Mecklenburg-VorpommernBürgschaftsbank M-Vbuergschaftsbank-mv.de
NiedersachsenNiedersächsische Bürgschaftsbanknbb-hannover.de
Nordrhein-WestfalenBürgschaftsbank NRWbb-nrw.de
Rheinland-PfalzBürgschaftsbank Rheinland-Pfalzbb-rlp.de
SaarlandBürgschaftsbank Saarlandbbs-saarland.de
SachsenBürgschaftsbank Sachsenbbs-sachsen.de
Sachsen-AnhaltBürgschaftsbank Sachsen-Anhaltbb-sachsen-anhalt.de
Schleswig-HolsteinBürgschaftsbank Schleswig-Holsteinbb-sh.de
ThüringenBürgschaftsbank Thüringenbb-thueringen.de

Regionale Besonderheiten

Die Bürgschaftsbanken unterscheiden sich in einigen Details:

Maximale Bürgschaftssummen: Die Obergrenze variiert zwischen 1,25 und 2 Millionen Euro je nach Bundesland.

Spezielle Programme: Manche Bürgschaftsbanken haben besondere Angebote, etwa für bestimmte Branchen oder Gründertypen.

Bearbeitungszeiten: Die Geschwindigkeit kann je nach Auslastung der Bürgschaftsbank variieren.

Zusammenarbeit mit Förderbanken: In vielen Bundesländern kooperieren Bürgschaftsbanken eng mit den Landesförderbanken (L-Bank, NRW.BANK, etc.).

Tipp: Besuchen Sie die Website Ihrer zuständigen Bürgschaftsbank. Dort finden Sie aktuelle Informationen, Online-Anträge und häufig einen Bürgschaftsrechner zur Kostenschätzung.

Vorteile der Bürgschaftsbank

Die Nutzung einer Bürgschaftsbank bietet mehrere konkrete Vorteile, die über die reine Sicherheitenstellung hinausgehen.

Kreditzugang ohne Sicherheiten

Der offensichtlichste Vorteil: Sie erhalten einen Kredit, obwohl Sie keine oder unzureichende Sicherheiten haben. Das ermöglicht:

  • Gründungen ohne Vermögen
  • Investitionen ohne Immobilienbesitz
  • Wachstum ohne vorherige Kapitalakkumulation

Für viele Gründer ist die Bürgschaftsbank die einzige Möglichkeit, einen Bankkredit zu erhalten.

Bessere Konditionen

Mit einer Bürgschaft sinkt das Risiko für die Hausbank erheblich. Das schlägt sich in besseren Konditionen nieder:

  • Niedrigere Zinsen: Die Bank kalkuliert weniger Risikoaufschlag
  • Längere Laufzeiten: Mehr Zeit zur Tilgung ist möglich
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: Banken sind großzügiger bei tilgungsfreien Zeiten
  • Höhere Kreditbeträge: Der maximale Kreditrahmen kann steigen

Die Kostenersparnis durch bessere Konditionen übersteigt oft die Kosten der Bürgschaft.

Neutrale Beurteilung

Die Bürgschaftsbank führt eine unabhängige Prüfung Ihres Vorhabens durch. Das hat mehrere Vorteile:

  • Zweitmeinung: Sie erhalten eine professionelle Einschätzung außerhalb Ihrer Hausbank
  • Qualitätssiegel: Eine positive Bürgschaftsentscheidung ist ein Gütesiegel für Ihr Vorhaben
  • Objektivität: Die Bürgschaftsbank hat keine Verkaufsinteressen

Falls die Bürgschaftsbank Ihr Vorhaben kritisch sieht, ist das ein wertvolles Signal. Vielleicht gibt es Schwachstellen, die Sie überarbeiten sollten.

Ermöglicht Förderkredite

Viele Förderprogramme wie der KfW Gründerkredit werden über die Hausbank beantragt. Auch hier können Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaftsbank ermöglicht:

  • Zugang zu KfW-Gründerkrediten trotz fehlender Sicherheiten
  • Kombination verschiedener Förderprogramme
  • Nutzung von Landesförderprogrammen

Die Bürgschaft ist damit ein Schlüssel zur gesamten Förderlandschaft.

Kein Verlust von Unternehmensanteilen

Im Gegensatz zu Eigenkapitalfinanzierungen durch Business Angels oder Venture Capital geben Sie bei einer Bürgschaft keine Unternehmensanteile ab. Sie behalten 100% Kontrolle über Ihr Unternehmen.

Tipps für den Antrag

Mit diesen Tipps erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bürgschaftszusage:

Frühzeitig planen

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung:

  • Vorlaufzeit einplanen: Rechnen Sie mit 8-12 Wochen vom ersten Gedanken bis zur Kreditauszahlung
  • Unterlagen sammeln: Persönliche Dokumente, Qualifikationsnachweise, Schufa-Auskunft
  • Beratung nutzen: Sprechen Sie frühzeitig mit IHK, HWK oder Gründerberatern

Wichtig: Beginnen Sie nicht mit Investitionen, bevor die Finanzierung steht. Ausgaben vor Bürgschaftszusage können die Förderung gefährden.

Businessplan sorgfältig erstellen

Der Businessplan ist Ihre Visitenkarte. Investieren Sie Zeit in eine professionelle Erstellung:

  • Vollständigkeit: Alle Abschnitte müssen vorhanden sein
  • Konsistenz: Zahlen im Finanzplan müssen zum Text passen
  • Realismus: Konservative Annahmen sind besser als Wunschdenken
  • Klarheit: Verständliche Sprache, keine Floskeln
  • Professionalität: Sauberes Layout, keine Rechtschreibfehler

Lassen Sie den Plan von einer dritten Person gegenlesen. Frische Augen entdecken Unstimmigkeiten.

Hausbank gut vorbereiten

Das Gespräch mit der Hausbank ist entscheidend:

  • Termin vereinbaren: Kein spontaner Besuch, sondern vorbereitetes Gespräch
  • Unterlagen mitbringen: Alle Dokumente griffbereit und geordnet
  • Präsentation üben: Erklären Sie Ihr Vorhaben klar und überzeugend
  • Fragen beantworten: Seien Sie auf kritische Nachfragen vorbereitet
  • Bürgschaft ansprechen: Weisen Sie auf die Option der Bürgschaftsbank hin

Tipp: Nicht jede Bank ist gleich erfahren mit Bürgschaftsbanken. Fragen Sie vorab, ob die Bank regelmäßig mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeitet.

Auf Nachfragen vorbereitet sein

Sowohl Hausbank als auch Bürgschaftsbank werden Fragen stellen:

  • Warum glauben Sie an den Erfolg Ihres Vorhabens?
  • Wie reagieren Sie auf Wettbewerber?
  • Was passiert, wenn die Umsatzplanung nicht eintrifft?
  • Welche Risiken sehen Sie und wie begegnen Sie ihnen?
  • Welche Qualifikation bringen Sie mit?

Bereiten Sie ehrliche, durchdachte Antworten vor. Authentizität überzeugt mehr als einstudierte Phrasen.

Eigeninitiative zeigen

Zeigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben ernst nehmen:

  • Erste Kundenakquise dokumentieren
  • Branchenkontakte nachweisen
  • Marktrecherchen durchführen
  • Standortanalyse erstellen
  • Lieferantenanfragen einholen

Je mehr Sie bereits geleistet haben, desto überzeugender ist Ihr Engagement.

Alternative Sicherheiten prüfen

Auch wenn die Hauptsicherheit fehlt, können kleinere Sicherheiten helfen:

  • Private Bürgschaft von Angehörigen
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Abtretung von Lebensversicherungen
  • Grundschuld auf vorhandene Immobilie (auch anteilig)

Jede Sicherheit, die Sie zusätzlich bieten können, reduziert das Bürgschaftsrisiko und verbessert Ihre Chancen.

Häufige Fragen zur Bürgschaftsbank

Was passiert bei Kreditausfall?

Wenn Sie den Kredit nicht mehr bedienen können, tritt die Bürgschaft in Kraft:

  1. Die Bank mahnt Sie und versucht eine Lösung
  2. Bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit verwerten die Bank vorhandene Sicherheiten
  3. Für den verbleibenden Ausfall macht die Bank die Bürgschaft geltend
  4. Die Bürgschaftsbank zahlt bis zu 80% des Ausfalls an die Bank
  5. Die Bürgschaftsbank erwirbt damit einen Rückgriffsanspruch gegen Sie

Wichtig: Die Bürgschaft befreit Sie nicht von Ihrer Schuld. Im Ausfallfall können sowohl Bank als auch Bürgschaftsbank Forderungen gegen Sie geltend machen.

Kann die Bürgschaft abgelehnt werden?

Ja, eine Bürgschaft kann abgelehnt werden. Häufige Gründe:

  • Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nicht gegeben
  • Unzureichende Qualifikation des Gründers
  • Negative persönliche Bonität (Schufa-Einträge)
  • Branche wird nicht gefördert
  • Vorhaben bereits begonnen

Bei Ablehnung erhalten Sie in der Regel eine Begründung. In manchen Fällen können Sie den Antrag nach Überarbeitung erneut stellen.

Wie lange gilt die Bürgschaftszusage?

Die Bürgschaftszusage ist zeitlich befristet:

  • Typische Gültigkeit: 3-6 Monate
  • Bei der Bürgschaft ohne Bank: meist 6 Monate
  • Verlängerung auf Antrag möglich

Innerhalb dieser Frist muss der Kreditvertrag abgeschlossen werden. Verstreicht die Frist, verfällt die Zusage.

Kann ich die Bürgschaft vorzeitig ablösen?

Ja, wenn Sie den Kredit vorzeitig tilgen, endet auch die Bürgschaft:

  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bürgschaftsbank
  • Laufende Provision wird anteilig berechnet
  • Formelle Mitteilung an die Bürgschaftsbank erforderlich

Sind mehrere Bürgschaften gleichzeitig möglich?

Grundsätzlich ja, aber es gibt Obergrenzen:

  • Maximale Gesamtbürgschaftssumme pro Unternehmen
  • Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation
  • Jede Bürgschaft wird einzeln bewertet

Bei bestehenden Bürgschaften wird eine neue Anfrage kritischer geprüft.

Kombination mit anderen Finanzierungen

Bürgschaften lassen sich hervorragend mit anderen Finanzierungsformen kombinieren:

KfW Gründerkredit

Die häufigste Kombination: Ein KfW Gründerkredit mit Bürgschaft. Der KfW-Kredit bietet bereits eine 80%-Haftungsfreistellung für die Bank. Wenn trotzdem Sicherheiten fehlen, kann die Bürgschaftsbank die Lücke schließen.

Mikrokredite

Für sehr kleine Vorhaben gibt es Mikrokredite bis 25.000 Euro. Die MikroBürgschaft kann hier ergänzend eingesetzt werden.

Landesförderprogramme

Viele Bundesländer haben eigene Förderkredite über ihre Landesbanken (L-Bank, NRW.BANK, etc.). Diese können ebenfalls mit Bürgschaften kombiniert werden.

Eigenkapital

Bürgschaften ersetzen nicht das Eigenkapital, sondern die dinglichen Sicherheiten. Ein angemessener Eigenkapitalanteil (10-20%) wird trotzdem erwartet.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann parallel zu einem bürgschaftsgesicherten Kredit bezogen werden. Er sichert den Lebensunterhalt, während der Kredit Investitionen finanziert.

Fazit: Bürgschaftsbank als Türöffner zur Finanzierung

Die Bürgschaftsbank ist für viele Gründer und kleine Unternehmen der Schlüssel zur Kreditfinanzierung. Wenn Sicherheiten fehlen, aber das Geschäftsmodell tragfähig ist, ermöglicht eine Bürgschaft den Zugang zu Bankkrediten, Förderdarlehen und besseren Konditionen.

Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:

  1. Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Sie sind keine staatlichen Behörden, sondern werden von Kammern, Verbänden und Banken getragen.

  2. 17 Bürgschaftsbanken in Deutschland. Jedes Bundesland hat seine eigene Bürgschaftsbank, die für Unternehmen mit Sitz im jeweiligen Land zuständig ist.

  3. 80% Ausfallbürgschaft ist Standard. Die Bürgschaftsbank übernimmt typischerweise 80% des Kreditrisikos. Bund und Land stehen mit Rückbürgschaften dahinter.

  4. Kosten sind überschaubar. 1-1,5% Bearbeitungsgebühr und 0,5-1% jährliche Provision sind marktüblich und rechnen sich durch bessere Kreditkonditionen.

  5. Zwei Wege zur Bürgschaft. Der klassische Weg führt über die Hausbank. Gründer können alternativ die Bürgschaft ohne Bank nutzen und sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden.

  6. Gute Vorbereitung ist entscheidend. Ein vollständiger Businessplan, eine realistische Finanzplanung und professionelles Auftreten erhöhen die Erfolgschancen erheblich.

  7. Kombination mit Förderprogrammen möglich. Bürgschaften lassen sich mit KfW-Krediten, Landesförderungen und anderen Programmen kombinieren.

Die Bürgschaftsbank ist nicht für jeden geeignet. Wenn Ihr Geschäftsmodell nicht tragfähig ist, wird auch eine Bürgschaft nicht helfen. Aber für alle, die ein solides Vorhaben haben und nur an den Sicherheiten scheitern, ist die Bürgschaftsbank oft der entscheidende Partner.

Beginnen Sie heute mit der Vorbereitung: Erstellen Sie einen überzeugenden Businessplan, sammeln Sie Ihre Unterlagen und wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder direkt an die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Der Weg zur Finanzierung ist kürzer, als Sie vielleicht denken.

Weiterführende Ressourcen: