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Impressumspflicht: Alle Pflichtangaben für Ihre Website

Impressumspflicht in Deutschland: Wer braucht ein Impressum, welche Angaben sind Pflicht und wie vermeiden Sie Abmahnungen.

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UnternehmerGuide Redaktion

11. Januar 20257.76 Min Lesezeit

Das Impressum ist die digitale Visitenkarte Ihres Unternehmens und gleichzeitig eine gesetzliche Pflicht. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Impressumspflicht wissen müssen, welche Angaben zwingend erforderlich sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht ist in Deutschland im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt, das seit Mai 2024 das frühere Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat. Die grundlegenden Anforderungen an das Impressum bleiben dabei weitgehend unverändert.

Grundsätzliche Impressumspflicht

Ein Impressum benötigen alle Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien. Der Begriff "geschäftsmäßig" ist dabei weit auszulegen und umfasst:

  • Gewerbliche Websites: Online-Shops, Unternehmenswebsites, Dienstleistungsportale
  • Freiberufler-Websites: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten
  • Blogs mit Werbung: Sobald Einnahmen erzielt werden (AdSense, Affiliate-Links)
  • Social-Media-Profile: Geschäftlich genutzte Facebook-Seiten, Instagram-Accounts, LinkedIn-Profile
  • Apps: Mobile Anwendungen mit geschäftlichem Hintergrund
  • Newsletter: Regelmäßige E-Mail-Kommunikation zu geschäftlichen Zwecken

Ausnahmen von der Impressumspflicht

Nur rein private Websites ohne jeglichen geschäftlichen Bezug sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Private Familienblogs ohne Werbung
  • Persönliche Fotogalerien ohne kommerzielle Absicht
  • Private Social-Media-Profile ohne geschäftliche Nutzung

Achtung: Bereits ein einzelner Affiliate-Link oder eine Werbeanzeige kann die Geschäftsmäßigkeit begründen. Im Zweifel sollten Sie immer ein Impressum bereitstellen.

Pflichtangaben im Impressum

Die erforderlichen Angaben richten sich nach der Rechtsform Ihres Unternehmens und Ihrer Branche. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Pflichtangaben.

Grundlegende Pflichtangaben für alle Anbieter

Diese Angaben müssen in jedem Impressum enthalten sein:

1. Name und Anschrift

  • Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname (ausgeschrieben)
  • Bei juristischen Personen: Vollständige Firma laut Handelsregister
  • Vollständige Postanschrift (kein Postfach)
  • Bei ausländischen Niederlassungen: Zusätzlich die ausländische Anschrift

2. Kontaktdaten

  • E-Mail-Adresse (Pflicht)
  • Telefonnummer (umstritten, aber empfohlen)
  • Alternative: Kontaktformular mit schneller Reaktionszeit

3. Vertretungsberechtigte Personen

  • Bei GmbH: Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen
  • Bei AG: Vorstandsmitglieder
  • Bei GbR/OHG: Alle Gesellschafter
  • Bei UG: Geschäftsführer

Angaben bei Registereintragungen

Ist Ihr Unternehmen in einem Register eingetragen, müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Handelsregister: Registergericht und Registernummer (z.B. "Amtsgericht München, HRB 123456")
  • Vereinsregister: Registergericht und VR-Nummer
  • Partnerschaftsregister: Registergericht und PR-Nummer
  • Genossenschaftsregister: Registergericht und GnR-Nummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Angabe der USt-IdNr. ist verpflichtend, sofern eine solche Nummer vorhanden ist. Die Steuernummer hingegen muss nicht angegeben werden und sollte aus Datenschutzgründen auch nicht veröffentlicht werden.

Beispiel: USt-IdNr.: DE123456789

Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab dem Zeitpunkt der Vergabe ist auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Diese wird schrittweise an Unternehmen vergeben und ersetzt langfristig die Steuernummer im geschäftlichen Verkehr.

Angaben bei Kapitalgesellschaften

Für GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Bei GmbH und UG: Stammkapital, sofern noch nicht vollständig eingezahlt: Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen
  • Bei AG: Grundkapital und Angabe über ausstehende Einlagen
  • Bei Gesellschaften in Liquidation: Zusatz "i.L." oder "in Liquidation"

Besondere Pflichtangaben für regulierte Berufe

Für bestimmte Berufsgruppen gelten erweiterte Informationspflichten. Diese betreffen insbesondere die sogenannten Freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit.

Kammerzugehörige Berufe

Wenn Sie einem reglementierten Beruf angehören, müssen Sie zusätzlich angeben:

  • Zuständige Kammer: Name und Anschrift (z.B. Rechtsanwaltskammer München)
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung: Exakter Titel (z.B. "Rechtsanwalt", "Steuerberater")
  • Staat der Verleihung: In dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • Berufsrechtliche Regelungen: Bezeichnung und Fundstelle (idealerweise mit Link)

Beispiel für einen Rechtsanwalt:

Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO, BORA, FAO, RVG, CCBE-Berufsregeln
(abrufbar unter: www.brak.de)

Betroffene Berufsgruppen

Zu den reglementierten Berufen zählen unter anderem:

  • Rechtsanwälte und Notare
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker
  • Architekten und Ingenieure
  • Psychotherapeuten
  • Heilpraktiker

Impressum für Social Media

Die Impressumspflicht gilt auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile. Hier ergeben sich besondere Herausforderungen durch die begrenzten Gestaltungsmöglichkeiten der Plattformen.

Anforderungen an das Social-Media-Impressum

Das Impressum muss auch auf Social-Media-Plattformen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Diese Anforderungen lassen sich wie folgt umsetzen:

Facebook-Seiten:

  • Impressum im dafür vorgesehenen Bereich "Seiteninfos" eintragen
  • Alternativ: Link zum Website-Impressum in der Info-Sektion

Instagram:

  • Link zum Impressum in der Bio
  • Nutzung von Linktree oder ähnlichen Diensten mit Impressum-Link

LinkedIn:

  • Impressum in der Unternehmensbeschreibung
  • Link zum vollständigen Impressum auf der Website

YouTube:

  • Impressum in der Kanalbeschreibung
  • Link zur Impressum-Seite der Website

TikTok:

  • Link zum Impressum in der Bio
  • Vollständiges Impressum auf verlinkter Landingpage

Wichtige Hinweise für Social Media

  • Ein Verweis auf das Website-Impressum ist zulässig, wenn dieses mit maximal zwei Klicks erreichbar ist
  • Die Bezeichnung "Impressum" sollte klar erkennbar sein
  • Abkürzungen wie "Impr." sind nicht ausreichend

Impressum für Apps

Mobile Anwendungen unterliegen ebenfalls der Impressumspflicht, sofern sie geschäftsmäßig angeboten werden.

Umsetzung in Apps

Das Impressum in einer App muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Leicht auffindbar: Idealerweise im Hauptmenü oder unter "Einstellungen" > "Rechtliches"
  • Vollständig: Alle erforderlichen Pflichtangaben müssen enthalten sein
  • Vor dem Download: Bereits im App Store sollte das Impressum einsehbar sein

Praktische Umsetzung

  • Link zum Web-Impressum in der App-Store-Beschreibung
  • Eigener Impressum-Bereich innerhalb der App
  • Integration in die "Über uns" oder "Einstellungen"-Sektion

Erreichbarkeit und Platzierung des Impressums

Die korrekte Platzierung des Impressums ist ebenso wichtig wie der Inhalt. Das Gesetz fordert, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.

Anforderungen an die Platzierung

Leicht erkennbar:

  • Eindeutige Bezeichnung wie "Impressum" oder "Kontakt/Impressum"
  • Nicht versteckt in allgemeinen Texten
  • Gut lesbare Schriftgröße

Unmittelbar erreichbar:

  • Maximal zwei Klicks von jeder Unterseite
  • Idealerweise direkter Link im Footer oder Header
  • Keine Hindernisse (Login, Captcha) vor dem Impressum

Ständig verfügbar:

  • 24/7 erreichbar
  • Keine temporären Ausfälle
  • Auch bei Wartungsarbeiten zugänglich

Best Practices für die Platzierung

  • Footer-Link: Impressum-Link auf jeder Seite im Fußbereich
  • Klare Beschriftung: "Impressum" als Linktext (nicht "Legal" oder "About")
  • Keine Frames: Impressum sollte auf eigener Seite stehen
  • Mobile-Optimierung: Auch auf Smartphones gut lesbar und erreichbar

Häufige Fehler und Abmahnrisiken

Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen im E-Commerce. Vermeiden Sie diese typischen Fehler:

Die häufigsten Impressumsfehler

1. Unvollständige Angaben

  • Fehlende Vertretungsberechtigte bei GmbH
  • Fehlende Registerangaben
  • Keine oder falsche USt-IdNr.

2. Veraltete Informationen

  • Alte Adressen nach Umzug
  • Ausgeschiedene Geschäftsführer
  • Geänderte Registernummern

3. Falsche Platzierung

  • Impressum nur über Unterseiten erreichbar
  • Versteckt in AGBs oder Datenschutzerklärung
  • Mehr als zwei Klicks erforderlich

4. Formale Fehler

  • Postfach statt ladungsfähiger Anschrift
  • Nur Vorname oder Nachname abgekürzt
  • E-Mail-Adresse als Bild (nicht kopierbar)

5. Fehler bei besonderen Berufen

  • Fehlende Kammerangaben
  • Keine Berufsbezeichnung
  • Fehlende berufsrechtliche Regelungen

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Impressumsverstößen drohen:

  • Abmahnungen: Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro (nach Abmahnkostendeckelung)
  • Bußgelder: Bis zu 50.000 Euro bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen
  • Unterlassungserklärungen: Bei wiederholten Verstößen
  • Wettbewerbsrechtliche Klagen: Durch Mitbewerber oder Verbände

Informieren Sie sich auch über weitere rechtliche Grundlagen für Unternehmer, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.

Impressum-Generatoren: Hilfsmittel mit Vorsicht nutzen

Impressum-Generatoren können eine hilfreiche Unterstützung sein, ersetzen aber keine rechtliche Beratung.

Vorteile von Impressum-Generatoren

  • Schnelle Erstellung eines Grundgerüsts
  • Berücksichtigung der wichtigsten Pflichtangaben
  • Kostenlose Basisversionen verfügbar
  • Regelmäßige Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Grenzen von Generatoren

  • Keine individuelle Rechtsberatung
  • Besonderheiten Ihrer Branche möglicherweise nicht abgedeckt
  • Keine Gewährleistung für Richtigkeit
  • Kombination mit anderen Rechtstexten (AGB, Datenschutz) nicht automatisch

Empfehlung

Nutzen Sie einen Generator als Ausgangspunkt, lassen Sie das Ergebnis aber von einem Rechtsanwalt prüfen, insbesondere wenn Sie:

  • Einen regulierten Beruf ausüben
  • Einen Online-Shop betreiben
  • International tätig sind
  • Besondere Dienstleistungen anbieten

Checkliste: Vollständiges Impressum

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihr Impressum auf Vollständigkeit zu prüfen:

Grundangaben (für alle Pflicht)

  • Vollständiger Name (Vor- und Nachname) oder Firmenname
  • Vollständige Postanschrift (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (empfohlen)
  • Rechtsform (bei Gesellschaften)
  • Vertretungsberechtigte Person(en) mit vollem Namen

Registerangaben (falls zutreffend)

  • Registergericht
  • Registernummer (HRB, VR, etc.)
  • USt-IdNr. (falls vorhanden)
  • Wirtschafts-IdNr. (falls vorhanden)

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)

  • Stammkapital/Grundkapital (bei nicht vollständiger Einzahlung)
  • Angabe ausstehender Einlagen
  • Zusatz "i.L." bei Liquidation

Reglementierte Berufe

  • Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Staat der Verleihung
  • Zuständige Kammer mit Anschrift
  • Berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle

Platzierung und Erreichbarkeit

  • Link im Footer oder Header jeder Seite
  • Eindeutige Bezeichnung "Impressum"
  • Mit maximal zwei Klicks erreichbar
  • Mobile-optimierte Darstellung
  • Auf allen Plattformen (Web, Social Media, App) vorhanden

Fazit: Impressum richtig umsetzen

Die Impressumspflicht ist keine bürokratische Hürde, sondern dient der Transparenz im Geschäftsverkehr. Mit einem vollständigen und korrekt platzierten Impressum:

  • Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten
  • Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen
  • Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden
  • Signalisieren Sie Seriosität und Professionalität

Überprüfen Sie Ihr Impressum regelmäßig auf Aktualität, insbesondere nach:

  • Adressänderungen
  • Änderungen in der Geschäftsführung
  • Rechtsformwechseln
  • Änderungen der Registereintragungen

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Impressum allen Anforderungen entspricht, empfehlen wir die Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die Investition in eine rechtliche Beratung ist deutlich günstiger als eine Abmahnung.

Beachten Sie auch die eng verwandten Themen Datenschutz für Unternehmen und AGB erstellen, um Ihre Online-Präsenz vollständig rechtssicher zu gestalten.