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Steuerliche Absetzbarkeit: Was Gründer absetzen können

Umfassender Guide zur steuerlichen Absetzbarkeit für Selbstständige: Betriebsausgaben, AfA, Homeoffice-Pauschale, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Fortbildungskosten.

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UnternehmerGuide Redaktion

20. Januar 202614.74 Min Lesezeit

Steuerliche Absetzbarkeit: Was Gründer absetzen können

Als Selbstständiger oder Gründer haben Sie einen entscheidenden Vorteil gegenüber Angestellten: Sie können eine Vielzahl beruflicher Ausgaben steuerlich geltend machen und so Ihren zu versteuernden Gewinn senken. Doch viele Unternehmer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten absetzbaren Posten und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Steuerlast legal minimieren.

Grundprinzip: Wie Absetzbarkeit funktioniert

Bevor wir in die Details gehen, ist es wichtig, das Grundprinzip zu verstehen. Ihre Steuerlast als Selbstständiger berechnet sich vereinfacht so:

  Betriebseinnahmen
- Betriebsausgaben
= Gewinn
- Sonderausgaben und Freibeträge
= Zu versteuerndes Einkommen

Jeder Euro, den Sie als Betriebsausgabe absetzen, reduziert Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet das: Für jeden abgesetzten Euro zahlen Sie 42 Cent weniger Steuern. Details zur Berechnung der Einkommensteuer finden Sie in unserem separaten Guide.

Betriebsausgaben vs. Werbungskosten

Im Steuerrecht gibt es einen wichtigen Unterschied:

  • Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG): Gelten für Selbstständige und Gewerbetreibende. Alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
  • Werbungskosten (§ 9 EStG): Gelten für Angestellte. Ausgaben zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit.

Als Gründer und Selbstständiger arbeiten Sie mit Betriebsausgaben. Der Vorteil: Die Palette der absetzbaren Posten ist deutlich breiter als bei Werbungskosten.

Nachweis und Belegpflicht

Für jede Betriebsausgabe benötigen Sie grundsätzlich einen Beleg. Das Finanzamt erkennt Ausgaben ohne Nachweis nicht an. Beachten Sie:

  • Bewahren Sie Belege mindestens 10 Jahre auf
  • Digitale Belege werden akzeptiert, wenn die GoBD-Anforderungen erfüllt sind
  • Bei Ausgaben unter 250 Euro genügt ein vereinfachter Beleg (Kleinbetragsrechnung)
  • Eigenbelege sind in Ausnahmefällen möglich (z.B. bei Trinkgeldern oder Parkscheinautomaten)

Betriebsausgaben im Detail

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kategorien und ihre steuerliche Behandlung:

KategorieAbsetzbarBesonderheiten
Büroausstattung100%GWG-Grenze beachten (800 Euro netto)
Software100%Nutzungsdauer 3 Jahre oder Sofortabschreibung
Telefon/InternetBetrieblicher AnteilBei gemischter Nutzung pauschal 20-80%
Fahrtkosten100% der betrieblichen FahrtenPauschale oder tatsächliche Kosten
Bewirtung70%Strenge Beleganforderungen
Fortbildung100%Muss berufsbezogen sein
Versicherungen100% (betrieblich)Nur betriebliche Versicherungen
GeschenkeBis 50 Euro/Person/JahrNetto-Grenze, genaue Dokumentation

Büro und Arbeitsplatz

Zu den absetzbaren Bürokosten gehören:

Externe Büroräume:

  • Miete und Nebenkosten vollständig absetzbar
  • Kaution als Forderung (nicht direkt als Ausgabe, aber gebuchter Aktivposten)
  • Renovierungskosten
  • Reinigungskosten

Coworking-Spaces:

  • Monatliche Mitgliedsbeiträge vollständig absetzbar
  • Einzelne Tagestickets ebenfalls absetzbar
  • Zusatzleistungen wie Meetingraum-Buchungen

Büromaterial und Verbrauchsgüter:

  • Druckerpatronen, Papier, Stifte
  • Porto und Versandkosten
  • Visitenkarten und Briefpapier

Arbeitsmittel und technische Ausstattung

Alles, was Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, ist grundsätzlich absetzbar:

  • Computer und Laptops: Nutzungsdauer 3 Jahre (oder Sofortabschreibung seit 2021 möglich)
  • Smartphones und Tablets: Nutzungsdauer 5 Jahre, bei gemischter Nutzung anteilig
  • Monitore, Drucker, Scanner: Je nach Anschaffungskosten als GWG oder reguläre AfA
  • Büromöbel: Schreibtisch (Nutzungsdauer 13 Jahre), Bürostuhl (13 Jahre)
  • Fachliteratur: Bücher, Zeitschriften, Online-Abos vollständig absetzbar

Praxistipp: Achten Sie bei technischen Geräten auf die GWG-Grenze von 800 Euro netto. Ein Monitor für 790 Euro netto kann im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden. Kostet er 810 Euro, müssen Sie ihn über die Nutzungsdauer abschreiben.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Wirtschaftsgüter, die mehr als 800 Euro netto kosten und eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben, müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Man spricht von der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Lineare Abschreibung

Die häufigste Abschreibungsmethode ist die lineare AfA. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.

Formel: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer in Jahren = jährliche AfA

Beispiel: Sie kaufen einen Firmenwagen für 36.000 Euro netto. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt 6 Jahre.

  • Jährliche AfA: 36.000 / 6 = 6.000 Euro
  • Monatliche AfA: 500 Euro

Wichtig: Bei Anschaffung im laufenden Jahr wird nur zeitanteilig abgeschrieben. Kaufen Sie den Wagen im Juli, können Sie im Anschaffungsjahr nur 6/12 der Jahres-AfA ansetzen, also 3.000 Euro.

Wichtige Nutzungsdauern aus den AfA-Tabellen

WirtschaftsgutNutzungsdauerJährliche AfA bei 1.000 Euro
Computer, Laptops3 Jahre333 Euro
Smartphones5 Jahre200 Euro
Büromöbel13 Jahre77 Euro
PKW6 Jahre167 Euro
Standardsoftware3 Jahre333 Euro
Büromaschinen (Drucker)7 Jahre143 Euro
Fotoausrüstung7 Jahre143 Euro
Werkzeuge5 Jahre200 Euro

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (952 Euro brutto bei 19% USt) können im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden. Das ist die sogenannte GWG-Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG.

Vorteile:

  • Sofortige und vollständige Gewinnminderung
  • Weniger Verwaltungsaufwand
  • Keine Führung im Anlageverzeichnis nötig

Beispiel: Sie kaufen einen ergonomischen Bürostuhl für 750 Euro netto. Statt ihn über 13 Jahre abzuschreiben (58 Euro jährlich), setzen Sie die gesamten 750 Euro im Kaufjahr ab.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Kleine und mittlere Betriebe (Gewinn unter 200.000 Euro) können zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von 20 Prozent in Anspruch nehmen. Diese kann im Jahr der Anschaffung oder verteilt auf die folgenden vier Jahre geltend gemacht werden.

Beispiel Kombination reguläre AfA + Sonder-AfA: Anschaffung einer Maschine für 10.000 Euro, Nutzungsdauer 10 Jahre:

  • Reguläre AfA Jahr 1: 1.000 Euro
  • Sonder-AfA Jahr 1: 2.000 Euro (20%)
  • Gesamtabschreibung Jahr 1: 3.000 Euro (statt nur 1.000 Euro)

In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag ergibt sich ein besonders starker Steuerspareffekt.

Homeoffice: Pauschale und Arbeitszimmer

Wenn Sie von zu Hause arbeiten, stehen Ihnen je nach Situation unterschiedliche Abzugsmöglichkeiten offen.

Homeoffice-Pauschale

Die einfachste Variante ist die Homeoffice-Pauschale:

  • 6 Euro pro Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten
  • Maximal 1.260 Euro pro Jahr (entspricht 210 Tagen)
  • Kein separates Arbeitszimmer erforderlich
  • Kein Nachweis der tatsächlichen Kosten nötig

Für wen geeignet: Selbstständige, die keinen abgetrennten Raum als Büro nutzen oder deren Arbeitszimmer die strengen Anforderungen nicht erfüllt. Auch wenn Sie nur gelegentlich von zu Hause arbeiten, lohnt sich die Pauschale.

Dokumentation: Führen Sie eine einfache Liste der Homeoffice-Tage. Im Zweifelsfall sollten Sie nachweisen können, an welchen Tagen Sie tatsächlich zu Hause gearbeitet haben.

Häusliches Arbeitszimmer (voller Abzug)

Deutlich attraktiver ist der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Zwingende Voraussetzungen:

  1. Separater Raum: Es muss ein abgeschlossener Raum sein, keine Arbeitsecke im Wohnzimmer
  2. Nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung: Mindestens 90 Prozent betrieblich, kein Gästebett oder Spielzeug im Raum
  3. Mittelpunkt der Tätigkeit: Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit

Absetzbare Kosten (anteilig nach Quadratmeter):

Wohnfläche gesamt: 100 qm
Arbeitszimmer: 20 qm
Anteil: 20%

Monatsmiete warm: 1.200 Euro
Anteil Arbeitszimmer: 240 Euro/Monat = 2.880 Euro/Jahr

Zusätzlich absetzbar:
- Anteilige Gebäudeversicherung
- Anteilige Grundsteuer
- Anteilige Renovierungskosten
- Einrichtung des Arbeitszimmers (Regale, Lampen)

Jahrespauschale als Alternative: Ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit (z.B. weil Sie hauptsächlich beim Kunden arbeiten), können Sie statt der tatsächlichen Kosten die Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen.

Fahrtkosten richtig absetzen

Fahrtkosten sind einer der größten Posten bei den absetzbaren Betriebsausgaben. Je nachdem, wie Sie unterwegs sind, gibt es verschiedene Methoden.

Betriebliche Fahrten mit dem Privat-PKW

Wenn Sie Ihr privates Auto für geschäftliche Fahrten nutzen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

Kilometerpauschale (einfache Methode):

  • 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer für betriebliche Fahrten
  • Keine Belege für Benzin, Versicherung etc. nötig
  • Sie müssen nur die gefahrenen Kilometer dokumentieren

Tatsächliche Kosten (aufwändiger, oft günstiger):

  • Alle PKW-Kosten erfassen: Benzin, Versicherung, Steuer, Reparaturen, TÜV
  • Gesamtkosten durch Gesamtkilometer = Kosten pro Kilometer
  • Betriebliche Kilometer x Kosten pro km = absetzbare Fahrtkosten
  • Erfordert ein Fahrtenbuch oder eine plausible Aufzeichnung

Beispiel: Ihr Auto verursacht jährlich 6.000 Euro Gesamtkosten bei 20.000 km Gesamtfahrleistung. Sie fahren 8.000 km betrieblich.

  • Kosten pro km: 6.000 / 20.000 = 0,30 Euro
  • Absetzbar: 8.000 x 0,30 = 2.400 Euro

Bei höheren Fahrzeugkosten (z.B. Neuwagen mit Wertverlust) können die tatsächlichen Kosten pro Kilometer deutlich über 0,30 Euro liegen, dann lohnt sich die tatsächliche Kostenberechnung.

Firmenwagen: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, haben Sie die Wahl zwischen zwei Methoden zur Versteuerung der Privatnutzung:

Kriterium1%-RegelungFahrtenbuch
AufwandGeringHoch (tägliche Aufzeichnung)
Berechnung1% des Bruttolistenpreises/MonatTatsächliche Kosten x Privatanteil
Vorteilhaft beiHohem Privatanteil, günstigem ListenpreisGeringem Privatanteil, teurem Fahrzeug
E-Autos0,25% (bis 70.000 Euro Listenpreis)Tatsächliche Kosten x Privatanteil

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Für den täglichen Weg zur Arbeit gilt auch für Selbstständige die Entfernungspauschale:

  • 0,30 Euro pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) für die ersten 20 km
  • 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer
  • Maximal 4.500 Euro pro Jahr (Ausnahme: bei Nutzung des eigenen PKW unbegrenzt)

Beispiel: Sie fahren täglich 30 km (einfache Strecke) zu Ihrer Betriebsstätte, 220 Arbeitstage im Jahr.

  • Erste 20 km: 20 x 0,30 Euro x 220 Tage = 1.320 Euro
  • Ab 21. km: 10 x 0,38 Euro x 220 Tage = 836 Euro
  • Gesamt absetzbar: 2.156 Euro

Öffentliche Verkehrsmittel und Bahncard

Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind als Betriebsausgabe absetzbar. Eine Bahncard lohnt sich steuerlich, wenn die ersparten Fahrtkosten die Bahncard-Kosten übersteigen. In dem Fall ist die Bahncard vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, auch wenn Sie sie gelegentlich privat nutzen.

Verpflegungsmehraufwand

Bei Auswärtstätigkeiten können Sie Verpflegungspauschalen geltend machen, ohne tatsächliche Belege für Essen vorlegen zu müssen.

Pauschalen für Inlandsreisen 2026

AbwesenheitPauschale
Mehr als 8 Stunden14 Euro
24 Stunden (voller Tag bei mehrtägiger Reise)28 Euro
An- und Abreisetag (bei Übernachtung)Je 14 Euro

Pauschalen für Auslandsreisen (Auszug)

LandPauschale pro Tag (24 Std.)Pauschale ab 8 Std.
USA (New York)59 Euro39 Euro
Großbritannien (London)56 Euro37 Euro
Frankreich (Paris)53 Euro35 Euro
Österreich (Wien)47 Euro31 Euro
Schweiz (Zürich)64 Euro43 Euro

Wichtig: Die Pauschalen werden jährlich vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. Prüfen Sie die aktuellen Werte für das jeweilige Reisejahr.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Wenn Ihnen bei einer Geschäftsreise Mahlzeiten gestellt werden (z.B. Frühstück im Hotel, Geschäftsessen), müssen Sie die Pauschale kürzen:

  • Frühstück: Kürzung um 20% der Tagespauschale (5,60 Euro bei Inlandsreisen)
  • Mittagessen: Kürzung um 40% (11,20 Euro)
  • Abendessen: Kürzung um 40% (11,20 Euro)

Beispiel: Dreitägige Geschäftsreise

Sie fahren am Montag um 8 Uhr los, sind Dienstag den ganzen Tag beim Kunden und reisen am Mittwoch um 16 Uhr zurück. Das Hotel bietet Frühstück.

Montag (Anreisetag):          14,00 Euro
Dienstag (voller Tag):        28,00 Euro - 5,60 Euro (Frühstück) = 22,40 Euro
Mittwoch (Abreisetag):        14,00 Euro - 5,60 Euro (Frühstück) =  8,40 Euro
-----------------------------------------------
Verpflegungsmehraufwand:      44,80 Euro

Fortbildungskosten

Investitionen in Ihre berufliche Weiterbildung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, solange ein klarer Bezug zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit besteht.

Was ist absetzbar?

  • Seminare und Workshops: Teilnahmegebühren, Materialkosten
  • Online-Kurse und E-Learning: Kursgebühren, Plattform-Abos (z.B. Udemy, LinkedIn Learning)
  • Konferenzen und Messen: Eintrittsgebühren, Standgebühren
  • Coaching und Mentoring: Honorare für Business-Coaches
  • Studiengänge: Berufsbegleitende Master, MBA (wenn berufsbezogen)
  • Sprachkurse: Wenn die Sprache beruflich benötigt wird
  • Fachliteratur: Bücher, Fachzeitschriften, digitale Abonnements

Nebenkosten der Fortbildung

Vergessen Sie nicht, auch die Nebenkosten abzusetzen:

  • Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte (0,30 Euro/km oder tatsächliche Kosten)
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Veranstaltungen
  • Verpflegungsmehraufwand (Pauschalen, siehe oben)
  • Arbeitsmaterialien und Prüfungsgebühren

Beispielrechnung: Zweitägiges Fachseminar

Seminargebühr:                    890 Euro
Fahrtkosten (200 km x 0,30):      60 Euro
Hotelübernachtung:                120 Euro
Verpflegungsmehraufwand:
  Tag 1 (Anreisetag):             14 Euro
  Tag 2 (Abreisetag):             14 Euro
-----------------------------------------
Gesamte absetzbare Kosten:      1.098 Euro
Steuerersparnis (bei 42%):       461 Euro

Abgrenzung: Beruflich vs. privat

Das Finanzamt prüft bei Fortbildungen besonders genau, ob ein beruflicher Zusammenhang besteht. Problematisch kann es werden bei:

  • Allgemeine Persönlichkeitsseminare ohne klaren Berufsbezug
  • Sprachkurse in touristisch attraktiven Regionen
  • Fortbildungen, die stark an einen Urlaub gekoppelt sind

Tipp: Dokumentieren Sie bei jeder Fortbildung den konkreten beruflichen Nutzen. Bewahren Sie das Seminarprogramm, Teilnahmebescheinigungen und Ihre Notizen auf.

Versicherungen und Vorsorge

Als Selbstständiger tragen Sie Ihre Absicherung selbst. Viele Versicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar, allerdings muss man zwischen Betriebsausgaben und Sonderausgaben unterscheiden.

Betriebliche Versicherungen (Betriebsausgaben)

Diese Versicherungen mindern direkt Ihren betrieblichen Gewinn:

  • Berufshaftpflichtversicherung: Vollständig absetzbar
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Vollständig absetzbar
  • Rechtsschutzversicherung: Anteilig, soweit beruflich
  • Elektronikversicherung: Für betriebliche Geräte
  • Kfz-Versicherung: Für den Firmenwagen

Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben)

Diese Beiträge werden als Sonderausgaben abgezogen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung (Basisschutz): 100% abzugsfähig
  • Rürup-Rente (Basisrente): 2026 zu 100% absetzbar, Höchstbetrag ca. 27.566 Euro (Ledige)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
  • Private Rentenversicherung: Begrenzt abzugsfähig

Einen detaillierten Überblick zu steueroptimierten Vorsorgestrategien finden Sie in unserem Artikel zur Steueroptimierung für Unternehmer.

Weitere absetzbare Posten, die oft vergessen werden

Neben den großen Kategorien gibt es zahlreiche kleinere Posten, die in der Summe erheblich ins Gewicht fallen:

Kommunikation und Marketing

  • Telefon und Internet (betrieblicher Anteil, mindestens 20% anerkannt)
  • Domain- und Hosting-Kosten für die Firmenwebsite
  • Werbekosten: Google Ads, Social-Media-Anzeigen, Flyer
  • Geschäftliche Geschenke bis 50 Euro netto pro Person und Jahr

Beratung und Dienstleistungen

  • Steuerberatungskosten (vollständig absetzbar)
  • Rechtsanwaltskosten für betriebliche Angelegenheiten
  • Unternehmensberatung
  • Freelancer und Subunternehmer

Beiträge und Gebühren

  • IHK-Beitrag oder HWK-Beitrag
  • Berufsverbände und Fachvereinigungen
  • Kontoführungsgebühren für das Geschäftskonto
  • SCHUFA-Auskünfte für Geschäftspartner

Bewirtungskosten

  • 70 Prozent der angemessenen Bewirtungskosten für Geschäftsessen
  • Voraussetzung: Korrekt ausgefüllter Bewirtungsbeleg mit Namen der Teilnehmer und Anlass
  • Trinkgeld bis 10% des Rechnungsbetrags zusätzlich absetzbar

Umzugskosten

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen (z.B. näher zum Kunden oder zur neuen Betriebsstätte):

  • Transportkosten
  • Doppelte Mietzahlungen in der Übergangszeit
  • Maklergebühren (bei beruflich bedingtem Umzug)
  • Umzugskostenpauschale als Alternative

Absetzbarkeit nach Rechtsform

Die Absetzungsmöglichkeiten variieren je nach Rechtsform Ihres Unternehmens:

Einzelunternehmen und Freiberufler

  • Gewinnermittlung durch EÜR oder Bilanz
  • Betriebsausgaben mindern den Gewinn direkt
  • Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden
  • Verlustvortrag und Verlustrücktrag möglich

GmbH und UG

  • Betriebsausgaben mindern den Gewinn der Gesellschaft
  • Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe der GmbH
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen sind nicht absetzbar
  • Besondere Regeln für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr zur Wahl der optimalen Rechtsform erfahren Sie in unserem Artikel zum GmbH gründen.

GbR und Personengesellschaften

  • Gewinnermittlung auf Ebene der Gesellschaft
  • Verteilung des Gewinns auf die Gesellschafter
  • Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil individuell
  • Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter möglich

Checkliste: Absetzbare Ausgaben für Gründer

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie nichts vergessen:

Büro und Arbeitsplatz:

  • Miete und Nebenkosten (oder Homeoffice-Pauschale)
  • Büromöbel und Einrichtung
  • Büromaterial und Verbrauchsgüter
  • Reinigungskosten

Technik und Arbeitsmittel:

  • Computer, Laptop, Monitor
  • Smartphone und Tablet (anteilig)
  • Software und Lizenzen
  • Drucker, Scanner, Zubehör

Mobilität:

  • Fahrtkosten (Geschäftsreisen)
  • Entfernungspauschale (Wohnung-Betriebsstätte)
  • Firmenwagen oder Kfz-Kosten (anteilig)
  • Öffentliche Verkehrsmittel, Bahncard

Reisen:

  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Reisenebenkosten (Parkgebühren, Maut)

Weiterbildung:

  • Seminar- und Kursgebühren
  • Fachliteratur und Abonnements
  • Konferenz- und Messebesuche

Versicherungen und Vorsorge:

  • Berufshaftpflicht
  • Krankenversicherung (Basis)
  • Rürup-Rente
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Sonstiges:

  • Steuerberatung
  • Kontoführung
  • IHK/HWK-Beiträge
  • Marketing und Werbung
  • Bewirtungskosten (70%)
  • Geschäftsgeschenke (bis 50 Euro netto)

Häufige Fehler bei der steuerlichen Absetzbarkeit

1. Belege nicht sammeln

Der teuerste Fehler: Ohne Beleg keine Absetzung. Nutzen Sie eine App zur digitalen Belegerfassung und fotografieren Sie jeden Beleg sofort nach Erhalt.

2. GWG-Grenze nicht beachten

Anschaffungen knapp über 800 Euro netto müssen über Jahre abgeschrieben werden. Prüfen Sie, ob ein günstigeres Modell oder ein Preisnachlass den Sofortabzug ermöglicht.

3. Gemischte Nutzung nicht dokumentieren

Wenn Sie Smartphone, Internet oder Auto auch privat nutzen, schätzen Sie den betrieblichen Anteil realistisch und dokumentieren Sie Ihre Einschätzung. Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie plausibel erklären können, wie Sie auf den Anteil kommen.

4. Vorsteuer vergessen

Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, achten Sie darauf, die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend zu machen. Das ist kein direkter Gewinneffekt, aber ein Liquiditätsvorteil. Mehr dazu in unserem Umsatzsteuer-Guide.

5. Abschreibungen nicht nutzen

Viele Gründer vergessen die Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Diese 20 Prozent zusätzliche Abschreibung im Anschaffungsjahr kann kombiniert mit dem Investitionsabzugsbetrag einen erheblichen Steuervorteil bringen.

Fazit: Jeder Euro zählt

Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein mächtiges Werkzeug für Gründer und Selbstständige. Je konsequenter Sie Ihre Betriebsausgaben erfassen und dokumentieren, desto niedriger fällt Ihre Steuerlast aus. Beginnen Sie von Tag eins Ihrer Gründung mit einer sauberen Belegführung und einem System zur Kostenerfassung.

Die wichtigsten Grundsätze:

  1. Alles dokumentieren: Ohne Beleg kein Abzug.
  2. GWG-Grenze nutzen: Anschaffungen bis 800 Euro netto sofort absetzen.
  3. Homeoffice nicht vergessen: Mindestens die Pauschale von 1.260 Euro pro Jahr mitnehmen.
  4. Fahrtkosten berechnen: Pauschale oder tatsächliche Kosten, je nachdem was günstiger ist.
  5. Fortbildung ist absetzbar: Investieren Sie in sich selbst und sparen Sie dabei Steuern.
  6. Vorsorge optimieren: Die Rürup-Rente bietet enorme Steuervorteile.

Wenn Sie unsicher sind, welche Ausgaben in Ihrem konkreten Fall absetzbar sind, lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Die Beratungskosten sind selbstverständlich auch absetzbar. Für weitere Steuersparstrategien empfehlen wir unseren Artikel zu Steuerspartipps für Selbstständige.