UnternehmerGuide
Zurück zu Steuern

Steuertermine 2026: Alle Fristen im Überblick

Steuertermine 2026 für Selbstständige und Unternehmer: USt-Voranmeldung, Einkommensteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer, Lohnsteuer und Jahresfristen im Monatskalender.

U

UnternehmerGuide Redaktion

20. Januar 202612.515 Min Lesezeit

Steuertermine 2026: Alle Fristen im Überblick

Steuertermine zu verpassen ist teuer. Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Zwangsgelder belasten Ihr Unternehmen unnötig. Dieser Steuerkalender 2026 gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Fristen für Selbstständige und Unternehmer. Drucken Sie ihn aus, tragen Sie die Termine in Ihren Kalender ein und vermeiden Sie böse Überraschungen.

Die wichtigsten Steuerarten und ihre Rhythmen

Bevor wir in den Monatskalender einsteigen, hier ein Überblick über die verschiedenen Steuerarten und ihre Abgabe- bzw. Zahlungsrhythmen:

SteuerartRhythmusFälligkeitstag
USt-Voranmeldung (monatlich)Monatlich10. des Folgemonats
USt-Voranmeldung (vierteljährlich)Quartalsweise10. nach Quartalsende
Einkommensteuer-VorauszahlungQuartalsweise10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.
Gewerbesteuer-VorauszahlungQuartalsweise15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.
Körperschaftsteuer-VorauszahlungQuartalsweise10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.
Lohnsteuer (monatlich)Monatlich10. des Folgemonats
Lohnsteuer (vierteljährlich)Quartalsweise10. nach Quartalsende
JahressteuererklärungJährlich31.7. (ohne StB) / 28.2. des übernächsten Jahres (mit StB)

USt-Voranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich?

Ob Sie monatlich oder vierteljährlich abgeben müssen, hängt von Ihrer USt-Zahllast des Vorjahres ab:

USt-Zahllast VorjahrAbgaberhythmus
Über 7.500 EuroMonatlich
1.001 bis 7.500 EuroVierteljährlich
Bis 1.000 EuroJährlich (auf Antrag Befreiung)
Im Gründungsjahr und FolgejahrMonatlich (Pflicht)

Details zur Umsatzsteuer finden Sie in unserem Umsatzsteuer-Guide.

Dauerfristverlängerung: Einen Monat mehr Zeit

Sie können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung für die USt-Voranmeldung beantragen. Damit verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat, also vom 10. auf den 10. des übernächsten Monats.

Voraussetzung bei monatlicher Abgabe: Sie müssen eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der USt-Zahllast des Vorjahres leisten. Diese wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet.

Voraussetzung bei vierteljährlicher Abgabe: Keine Sondervorauszahlung nötig, der Antrag genügt.

Die Dauerfristverlängerung beantragen Sie einmalig mit dem offiziellen Formular über ELSTER. Sie gilt dann bis auf Widerruf.

Schonfrist bei Zahlungen

Für Zahlungen, die dem Finanzamt per Überweisung gutgeschrieben werden, gilt eine Schonfrist von 3 Tagen nach dem Fälligkeitstag. Fällt die Steuer also am 10. an, haben Sie bis zum 13. Zeit, ohne dass Säumniszuschläge entstehen.

Wichtig: Die Schonfrist gilt nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe der Steuererklärung oder Voranmeldung. Und sie gilt nur bei Banküberweisung, nicht bei Barzahlung oder Scheck.

Der Steuerkalender 2026: Monat für Monat

Januar 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
12.01. (Sa -> 12.01. Mo)USt-Voranmeldung Dezember 2025Abgabe und Zahlung (oder 10.02. mit DFV)
12.01.Lohnsteuer Dezember 2025Anmeldung und Abführung
12.01.Zusammenfassende Meldung Dezember 2025Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Hinweis: Der 10. Januar fällt 2026 auf einen Samstag. Die Frist verschiebt sich auf den nächsten Werktag, Montag den 12. Januar.

Sondertermin: Die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung 2026 ist bis zum 10.02.2026 fällig (Berechnung: 1/11 der USt-Jahresschuld 2025).

Februar 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.02.USt-Voranmeldung Januar 2026Abgabe und Zahlung
10.02.Lohnsteuer Januar 2026Anmeldung und Abführung
10.02.Sondervorauszahlung USt (DFV)Zahlung der 1/11-Sondervorauszahlung
16.02. (So -> 16.02. Mo)Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q1Zahlung an die Gemeinde

März 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.03.USt-Voranmeldung Februar 2026Abgabe und Zahlung
10.03.Lohnsteuer Februar 2026Anmeldung und Abführung
10.03.Einkommensteuer-Vorauszahlung Q1Zahlung ans Finanzamt
10.03.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q1Zahlung ans Finanzamt (GmbH/UG)
10.03.Solidaritätszuschlag Q1Falls fällig, zusammen mit ESt/KSt

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist einer der wichtigsten Termine im Quartal. Planen Sie die Liquidität rechtzeitig. Details finden Sie in unserem Artikel zur Steuervorauszahlung.

April 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.04.USt-Voranmeldung März 2026Abgabe und Zahlung
10.04.USt-Voranmeldung Q1 (vierteljährlich)Abgabe und Zahlung
10.04.Lohnsteuer März 2026 / Q1Anmeldung und Abführung

Tipp: Nach dem ersten Quartal haben Sie eine gute Datenbasis für eine erste Hochrechnung des Jahresgewinns. Prüfen Sie, ob Ihre Steuervorauszahlungen angemessen sind, und beantragen Sie gegebenenfalls eine Anpassung.

Mai 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
11.05. (So -> 11.05. Mo)USt-Voranmeldung April 2026Abgabe und Zahlung
11.05.Lohnsteuer April 2026Anmeldung und Abführung
15.05.Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q2Zahlung an die Gemeinde

Juni 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.06.USt-Voranmeldung Mai 2026Abgabe und Zahlung
10.06.Lohnsteuer Mai 2026Anmeldung und Abführung
10.06.Einkommensteuer-Vorauszahlung Q2Zahlung ans Finanzamt
10.06.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q2Zahlung ans Finanzamt (GmbH/UG)
10.06.Solidaritätszuschlag Q2Falls fällig

Juli 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.07.USt-Voranmeldung Juni 2026Abgabe und Zahlung
10.07.USt-Voranmeldung Q2 (vierteljährlich)Abgabe und Zahlung
10.07.Lohnsteuer Juni 2026 / Q2Anmeldung und Abführung
31.07.Jahressteuererklärung 2025Abgabefrist OHNE Steuerberater

Achtung: Der 31. Juli ist die Abgabefrist für alle Jahressteuererklärungen 2025, wenn Sie keinen Steuerberater beauftragen. Das betrifft:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung (GmbH/UG)
  • Feststellungserklärung (Personengesellschaften)

August 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.08.USt-Voranmeldung Juli 2026Abgabe und Zahlung
10.08.Lohnsteuer Juli 2026Anmeldung und Abführung
17.08. (Sa -> 17.08. Mo)Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q3Zahlung an die Gemeinde

September 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.09.USt-Voranmeldung August 2026Abgabe und Zahlung
10.09.Lohnsteuer August 2026Anmeldung und Abführung
10.09.Einkommensteuer-Vorauszahlung Q3Zahlung ans Finanzamt
10.09.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q3Zahlung ans Finanzamt (GmbH/UG)
10.09.Solidaritätszuschlag Q3Falls fällig

Oktober 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
12.10. (Sa -> 12.10. Mo)USt-Voranmeldung September 2026Abgabe und Zahlung
12.10.USt-Voranmeldung Q3 (vierteljährlich)Abgabe und Zahlung
12.10.Lohnsteuer September 2026 / Q3Anmeldung und Abführung

Tipp Jahresende-Planung: Ab Oktober sollten Sie mit der Steuerplanung für das Jahresende beginnen. Prüfen Sie:

  • Gibt es sinnvolle Investitionen, die noch 2026 getätigt werden sollten?
  • Soll ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden?
  • Lohnt sich eine Einzahlung in die Rürup-Rente?
  • Können Ausgaben vorgezogen oder Einnahmen verschoben werden?

Detaillierte Strategien finden Sie in unserem Artikel zur Steueroptimierung für Unternehmer.

November 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.11.USt-Voranmeldung Oktober 2026Abgabe und Zahlung
10.11.Lohnsteuer Oktober 2026Anmeldung und Abführung
16.11. (So -> 16.11. Mo)Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4Zahlung an die Gemeinde

Dezember 2026

TerminSteuerartWas ist zu tun?
10.12.USt-Voranmeldung November 2026Abgabe und Zahlung
10.12.Lohnsteuer November 2026Anmeldung und Abführung
10.12.Einkommensteuer-Vorauszahlung Q4Zahlung ans Finanzamt
10.12.Körperschaftsteuer-Vorauszahlung Q4Zahlung ans Finanzamt (GmbH/UG)
10.12.Solidaritätszuschlag Q4Falls fällig
31.12.JahresendeLetzte Möglichkeit für Betriebsausgaben 2026

Jahresendspurt: Dezember ist der letzte Monat, um steuerliche Gestaltungen für 2026 umzusetzen. Alle Zahlungen, die bis zum 31.12. abfließen, werden in der EÜR 2026 berücksichtigt (Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bis zum 10. Januar, die wirtschaftlich noch ins alte Jahr gehören).

Jahresfristen 2026 auf einen Blick

Neben den laufenden monatlichen und vierteljährlichen Terminen gibt es wichtige Jahresfristen:

Abgabefristen für Steuererklärungen

SteuererklärungOhne SteuerberaterMit Steuerberater
Einkommensteuer 202531.07.202628.02.2027
Umsatzsteuer 202531.07.202628.02.2027
Gewerbesteuer 202531.07.202628.02.2027
Körperschaftsteuer 202531.07.202628.02.2027
Feststellungserklärung 202531.07.202628.02.2027

Weitere wichtige Jahresfristen

FristTerminErläuterung
Lohnsteuerjahresausgleich 202528.02.2026Durch den Arbeitgeber
Jahresmeldung Sozialversicherung 202515.02.2026Für Arbeitgeber
Meldung Minijob-Zentrale15.02.2026Jahresmeldung
Zusammenfassende Meldung (jährlich)25.07.2026Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen unter 50.000 Euro/Quartal

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Verspätungszuschlag

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen:

  • Mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung
  • 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat (wenn höher als 25 Euro)
  • Wird automatisch festgesetzt, kein Ermessensspielraum des Finanzamts

Beispiel: Ihre Einkommensteuererklärung 2025 geben Sie 4 Monate zu spät ab (am 30. November statt am 31. Juli). Die festgesetzte Steuer beträgt 20.000 Euro. Verspätungszuschlag: 4 x 0,25% x 20.000 = 200 Euro (mindestens aber 4 x 25 = 100 Euro). Es werden also 200 Euro fällig.

Säumniszuschlag

Wer Steuern zu spät zahlt, muss Säumniszuschläge zahlen:

  • 1 Prozent des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat
  • Wird auf volle 50 Euro abgerundet
  • Die 3-tägige Schonfrist bei Banküberweisung ist zu beachten

Beispiel: Sie zahlen Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung von 3.000 Euro am 10. März nicht. Die Zahlung erfolgt erst am 15. April. Säumniszuschlag: 1% von 3.000 Euro = 30 Euro (abgerundet auf 0 Euro, da unter 50 Euro). Bei 5.000 Euro Rückstand wären es 1% von 5.000 = 50 Euro.

Zwangsgeld

Bei hartnäckiger Nichtabgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen:

  • Zwischen 100 und 25.000 Euro
  • Kann mehrfach festgesetzt werden
  • Wird zusätzlich zum Verspätungszuschlag erhoben

Schätzung durch das Finanzamt

Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, schätzt das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen. Diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß eher zu Ihren Ungunsten aus. Gegen einen Schätzungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, müssen dann aber die ausstehende Erklärung nachreichen.

Steuervorauszahlungen: Anpassung beantragen

Wenn sich Ihre Einkommenssituation im Laufe des Jahres deutlich verändert, sollten Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Herabsetzung

Wenn Ihr Gewinn geringer ausfällt als erwartet:

  1. Formloser Antrag an das Finanzamt (per Brief, Fax oder über ELSTER)
  2. Begründung mit aktuellen Zahlen beifügen (z.B. BWA des laufenden Jahres)
  3. Das Finanzamt erlässt einen neuen Vorauszahlungsbescheid

Praxistipp: Beantragen Sie die Herabsetzung rechtzeitig vor dem nächsten Vorauszahlungstermin. Das Finanzamt bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen.

Erhöhung

Wenn Ihr Gewinn deutlich höher ausfällt:

  • Eine freiwillige Erhöhung vermeidet hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung
  • Seit 2022 werden auf Nachzahlungen Zinsen von 0,15 Prozent pro Monat (1,8% p.a.) erhoben
  • Die Zinsen fallen ab dem 15. Monat nach dem Steuerjahr an

Mehr zur strategischen Planung der Vorauszahlungen finden Sie in unserem Artikel zur Einkommensteuer.

Gewerbesteuer: Besonderheiten bei den Terminen

Die Gewerbesteuer hat eigene Fälligkeitstermine, die von der Einkommensteuer abweichen:

Vorauszahlungstermine

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind zu folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Wichtig: Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde gezahlt, nicht an das Finanzamt. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 200% und 900%. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 435%.

Gewerbesteuererklärung

Die Gewerbesteuererklärung wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt erlässt dann den Gewerbesteuermessbescheid, auf dessen Basis die Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid erstellt.

Gewerbesteuer-Anrechnung

Gewerbetreibende können die Gewerbesteuer teilweise auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 35 EStG). Der Anrechnungsfaktor beträgt das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags. Bei niedrigen Hebesätzen (unter ca. 400%) wird die Gewerbesteuer dadurch faktisch vollständig kompensiert.

Lohnsteuer: Termine für Arbeitgeber

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Abgabe- und Zahlungsrhythmus richtet sich nach der Höhe der gesamten Lohnsteuer des Vorjahres:

Lohnsteuer VorjahrAnmeldungszeitraum
Über 5.000 EuroMonatlich (10. des Folgemonats)
1.080 bis 5.000 EuroVierteljährlich (10. nach Quartalsende)
Unter 1.080 EuroJährlich (10. Januar des Folgejahres)

Elektronische Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung muss elektronisch über ELSTER abgegeben werden. Die meisten Lohnabrechnungsprogramme (z.B. lexoffice, DATEV Lohn) übermitteln die Anmeldung automatisch.

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Als Arbeitgeber können Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres einen Lohnsteuer-Jahresausgleich für Ihre Mitarbeiter durchführen. Dabei werden zu viel einbehaltene Beträge erstattet.

Checkliste: So verpassen Sie keinen Termin

Organisatorische Maßnahmen

  • Kalender-Erinnerungen: Tragen Sie alle Termine in Ihren digitalen Kalender ein, mit Erinnerung 7 Tage vorher
  • Daueraufträge: Richten Sie für regelmäßige Vorauszahlungen Daueraufträge ein
  • Buchhaltungssoftware: sevDesk, lexoffice und DATEV erinnern automatisch an Fristen
  • Steuerberater: Beauftragt einen Steuerberater zu beauftragen verlängert die Abgabefristen und entlastet Sie

Liquiditätsplanung

Reservieren Sie die Steuerzahlungen frühzeitig:

  • Monatlich ca. 30-40% des Gewinns für Einkommensteuer (inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer)
  • Zusätzlich die Umsatzsteuer-Zahllast auf einem separaten Konto
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlungen einplanen (quartalsweise)

Tipp: Richten Sie ein separates Steuerkonto ein (Tagesgeldkonto), auf das Sie monatlich den geschätzten Steuerbetrag überweisen. So haben Sie die Mittel immer verfügbar, wenn die Termine kommen.

Dauerfristverlängerung nutzen

Beantragen Sie die Dauerfristverlängerung für die USt-Voranmeldung. Der eine zusätzliche Monat gibt Ihnen wertvollen Spielraum, besonders wenn Belege oder Kontoauszüge noch nicht vollständig vorliegen.

Steuertermine 2026: Kompaktübersicht

Zum Ausdrucken und Aufhängen, hier nochmals alle wichtigen Zahlungstermine 2026:

Einkommensteuer-Vorauszahlung

    1. März 2026
    1. Juni 2026
    1. September 2026
    1. Dezember 2026

Gewerbesteuer-Vorauszahlung

    1. Februar 2026 (15. ist Sonntag)
    1. Mai 2026
    1. August 2026 (15. ist Samstag)
    1. November 2026 (15. ist Sonntag)

USt-Voranmeldung (monatlich)

    1. Januar (für Dez. 2025)
    1. Februar (für Jan.)
    1. März (für Feb.)
    1. April (für Mrz.)
    1. Mai (für Apr.)
    1. Juni (für Mai)
    1. Juli (für Jun.)
    1. August (für Jul.)
    1. September (für Aug.)
    1. Oktober (für Sep.)
    1. November (für Okt.)
    1. Dezember (für Nov.)
    1. Januar 2027 (für Dez.)

Jahressteuererklärung 2025

  • 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater)
  • 28. Februar 2027 (mit Steuerberater)

Fazit: Fristen im Griff, Kosten gespart

Steuertermine sind unverhandelbar. Jeder versäumte Termin kostet Geld, das Sie besser in Ihr Unternehmen investieren. Mit diesem Kalender, automatischen Erinnerungen und einer guten Liquiditätsplanung meistern Sie das Steuerjahr 2026 problemlos.

Die drei wichtigsten Regeln:

  1. Termine frühzeitig in den Kalender eintragen und Erinnerungen setzen.
  2. Liquidität vorhalten, indem Sie monatlich Steuerrücklagen bilden.
  3. Dauerfristverlängerung beantragen, um sich einen Monat Puffer zu verschaffen.

Für einen umfassenden Überblick über alle Steuerarten empfehlen wir unseren Steuer-Guide für Selbstständige. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Vorauszahlungen richtig bemessen sind, hilft Ihnen unser Artikel zur Steuervorauszahlung. Und wenn Sie die Steuerarbeit nicht alleine bewältigen möchten, zeigen wir Ihnen, wie Sie den passenden Steuerberater finden.