Online GmbH Gründung: Digitale Notarisierung seit 2022
GmbH online gründen per Videocall beim Notar. Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Einschränkungen der digitalen Gründung erklärt.
UnternehmerGuide Redaktion
Online GmbH Gründung: Der vollständige Leitfaden zur digitalen Notarisierung 2026
Seit August 2022 ist es in Deutschland möglich, eine GmbH vollständig online zu gründen. Der Gang zum Notar kann nun durch eine Videokonferenz ersetzt werden, die Beurkundung erfolgt digital. Diese Neuerung vereinfacht den Gründungsprozess erheblich und ermöglicht es, Zeit und Reisekosten zu sparen. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur Online-GmbH-Gründung: von den rechtlichen Grundlagen über den konkreten Ablauf bis hin zu den Vor- und Nachteilen der digitalen Gründung.
Die digitale GmbH-Gründung seit August 2022
Die Möglichkeit zur Online-Gründung einer GmbH stellt einen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesellschaftsrechts dar. Was in vielen anderen EU-Ländern bereits länger möglich war, ist nun auch in Deutschland Realität: Der komplette Gründungsvorgang kann vom heimischen Schreibtisch aus durchgeführt werden.
Die digitale Notarisierung ersetzt den physischen Notartermin durch eine Videokonferenz. Dabei gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie bei der Präsenzgründung. Der Notar liest den Gesellschaftsvertrag vor, belehrt über die rechtlichen Konsequenzen und beurkundet die Gründung. Der einzige Unterschied: Alles findet virtuell statt.
Diese Entwicklung kam nicht von ungefähr. Die COVID-19-Pandemie hatte die Notwendigkeit digitaler Lösungen deutlich gemacht. Doch der eigentliche Treiber war eine europäische Richtlinie, die Deutschland zur Umsetzung verpflichtete. Das Ergebnis ist ein modernes Gründungsverfahren, das Deutschland im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiger macht.
Für Gründer bedeutet dies konkret: Wer eine einfache GmbH oder UG gründen möchte, kann dies nun ohne persönliches Erscheinen beim Notar tun. Besonders für Gründer, die im Ausland leben oder deren Mitgründer über verschiedene Standorte verteilt sind, ist dies eine erhebliche Erleichterung.
Rechtliche Grundlage der Online-GmbH-Gründung
Die Einführung der Online-GmbH-Gründung basiert auf einem umfassenden Gesetzespaket, das verschiedene deutsche Gesetze anpasste, um die digitale Notarisierung zu ermöglichen.
DiRUG: Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Online-GmbH-Gründung. Es trat am 1. August 2022 in Kraft und setzte damit die europäischen Vorgaben in deutsches Recht um.
Das DiRUG verfolgt mehrere Ziele:
Vereinfachung von Gründungen: Durch die Möglichkeit der Online-Beurkundung sollen Unternehmensgründungen schneller und kostengünstiger werden.
Digitalisierung des Registerverkehrs: Neben der Gründung sollen auch spätere Änderungen und Anmeldungen digital möglich werden.
Europäische Harmonisierung: Die Angleichung der Verfahren erleichtert grenzüberschreitende Gründungen und verbessert den Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Stärkung des Wirtschaftsstandorts: Deutschland wird für Gründer attraktiver, da bürokratische Hürden abgebaut werden.
Das Gesetz änderte insbesondere das Beurkundungsgesetz (BeurkG), das GmbH-Gesetz (GmbHG) und die Handelsregisterverordnung (HRV), um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Online-Gründung zu schaffen.
EU-Richtlinie 2019/1151
Die europäische Grundlage bildet die Richtlinie (EU) 2019/1151 vom 20. Juni 2019, auch bekannt als Digitalisierungsrichtlinie oder Company Law Package. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, bestimmte Gesellschaftsgründungen vollständig online zu ermöglichen.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Gründung von Gesellschaften in der EU zu erleichtern und zu beschleunigen. Sie enthält folgende Kernvorgaben:
- Mitgliedstaaten müssen die vollständige Online-Gründung bestimmter Gesellschaftsformen ermöglichen
- Die Identitätsprüfung der Gründer muss digital erfolgen können
- Elektronische Dokumente müssen akzeptiert werden
- Das Verfahren soll innerhalb von fünf Arbeitstagen abgeschlossen sein
- Muster-Gesellschaftsverträge müssen online zur Verfügung stehen
Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 1. August 2022. Deutschland hat diese Frist mit dem DiRUG eingehalten und gehört damit zu den pünktlichen Umsetzern.
Änderungen im BeurkG und GmbHG
Um die Online-Gründung zu ermöglichen, wurden wesentliche Änderungen in mehreren Gesetzen vorgenommen:
Beurkundungsgesetz (BeurkG):
Der neue § 16a BeurkG regelt die Beurkundung mittels Videokommunikation. Kernpunkte sind:
- Die Videokonferenz muss in Echtzeit und in Bild und Ton erfolgen
- Die Identitätsprüfung erfolgt über den elektronischen Personalausweis (eID)
- Der Notar muss die Beteiligten während der gesamten Beurkundung sehen und hören können
- Eine elektronische Signatur tritt an die Stelle der handschriftlichen Unterschrift
- Die Aufzeichnung und Speicherung der Videokonferenz ist vorgeschrieben
GmbH-Gesetz (GmbHG):
Die neuen Regelungen in § 2 Abs. 3 GmbHG ermöglichen ausdrücklich die Online-Gründung einer GmbH unter bestimmten Voraussetzungen:
- Bei Bargründungen ist die Online-Gründung zulässig
- Bei Sachgründungen (Einbringung von Sachwerten statt Bargeld) ist weiterhin ein Präsenztermin erforderlich
- Die Verwendung des Musterprotokolls nach § 2 Abs. 1a GmbHG ist online möglich
- Auch individuelle Gesellschaftsverträge können online beurkundet werden
Handelsregisterverordnung (HRV):
Die Anpassungen ermöglichen die vollständig elektronische Einreichung aller Gründungsunterlagen beim Handelsregister. Das Registergericht akzeptiert nun elektronisch signierte Dokumente ohne Medienbruch.
Voraussetzungen für die Online-Gründung
Nicht jede GmbH-Gründung kann online durchgeführt werden. Das Gesetz sieht bestimmte Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen.
Bargründung erforderlich
Die wichtigste Einschränkung betrifft die Art der Kapitalaufbringung: Die Online-Gründung ist nur bei Bargründungen möglich. Bei einer Bargründung werden die Einlagen der Gesellschafter ausschließlich in Geld geleistet.
Was bedeutet Bargründung konkret?
- Das Stammkapital wird durch Banküberweisung oder Einzahlung auf das Geschäftskonto erbracht
- Es werden keine Sachwerte wie Maschinen, Fahrzeuge, Patente oder Immobilien eingebracht
- Die Einlagen bestehen ausschließlich aus Geldbeträgen
Warum keine Sacheinlagen bei der Online-Gründung?
Bei Sacheinlagen muss der Notar die Werthaltigkeit der eingebrachten Gegenstände prüfen. Dies erfordert in der Regel eine physische Inaugenscheinnahme oder die Vorlage von Gutachten. Diese Prüfung lässt sich nicht sinnvoll in einem Videocall durchführen.
Zudem muss bei Sachgründungen ein Sachgründungsbericht erstellt werden, dessen Richtigkeit der Notar prüfen muss. Die erhöhten Prüfungsanforderungen machen eine Präsenzgründung erforderlich.
Praxistipp: Wenn Sie Sachwerte in Ihre GmbH einbringen möchten, können Sie zunächst eine Bargründung durchführen und die Sachwerte später im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch Verkauf an die GmbH einbringen. Dies ermöglicht die Nutzung des schnelleren Online-Verfahrens für die Gründung selbst.
Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag
Bei der Online-Gründung können Sie sowohl das vereinfachte Musterprotokoll als auch einen individuellen Gesellschaftsvertrag verwenden.
Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG):
Das Musterprotokoll ist ein standardisierter Gesellschaftsvertrag, der vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Es eignet sich für einfache Gründungen und hat folgende Voraussetzungen:
- Maximal drei Gesellschafter
- Nur ein Geschäftsführer
- Keine individuellen Regelungen gewünscht
- Nur Bareinlagen
Die Verwendung des Musterprotokolls ist bei der Online-Gründung besonders empfehlenswert, da es den Prozess vereinfacht und die Notarkosten reduziert.
Individueller Gesellschaftsvertrag:
Auch bei der Online-Gründung können Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag verwenden. Dies ist sinnvoll bei:
- Mehr als drei Gesellschaftern
- Mehreren Geschäftsführern
- Besonderen Regelungen zu Gewinnverteilung, Nachfolge oder Wettbewerbsverboten
- Vesting-Klauseln bei Gründerteams
Der individuelle Gesellschaftsvertrag sollte dem Notar vorab zur Prüfung übermittelt werden. Während des Videocalls wird er dann vorgelesen und beurkundet.
Mehr zu den Inhalten und der Gestaltung finden Sie in unserem Artikel zum Gesellschaftsvertrag erstellen.
Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft
Für die Online-Identifizierung gelten bestimmte Anforderungen an die Staatsangehörigkeit und das Ausweisdokument:
Wer kann die Online-Gründung nutzen?
- Deutsche Staatsangehörige mit Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- EU-Bürger mit einem von der EU anerkannten elektronischen Identifizierungsnachweis (eIDAS)
- Staatsangehörige von EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) mit entsprechenden elektronischen Ausweisen
Einschränkungen:
- Personen ohne EU/EWR-Staatsbürgerschaft können die Online-Gründung derzeit nicht nutzen
- Ein Reisepass allein reicht nicht aus, da er keine eID-Funktion hat
- Die eID-Funktion muss aktiviert sein (nicht standardmäßig bei allen Ausweisen der Fall)
Mischkonstellationen:
Wenn bei einer Gründung mit mehreren Gesellschaftern nur einige die Voraussetzungen für die Online-Identifizierung erfüllen, ist ein Präsenztermin erforderlich. Alle Gesellschafter müssen am selben Verfahren (online oder Präsenz) teilnehmen.
Gültiger Personalausweis mit eID-Funktion
Der elektronische Personalausweis ist das zentrale Element für die Online-Identifizierung. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Anforderungen an den Personalausweis:
- Gültiger deutscher Personalausweis (nicht abgelaufen)
- Die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) muss aktiviert sein
- Die sechsstellige PIN muss bekannt sein (nicht die Transport-PIN!)
- Der Ausweis muss über einen NFC-fähigen Chip verfügen (bei allen seit 2010 ausgestellten Ausweisen der Fall)
eID-Funktion aktivieren:
Wenn die eID-Funktion Ihres Personalausweises noch nicht aktiviert ist, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt) nachholen. Hierfür benötigen Sie:
- Den Personalausweis
- Ein Passfoto (bei Bedarf)
- Die Gebühr von ca. 6 Euro für die nachträgliche Aktivierung
PIN setzen:
Die Transport-PIN, die Sie mit dem Ausweis erhalten haben, muss durch eine persönliche sechsstellige PIN ersetzt werden. Dies geht:
- Im Bürgerbüro bei der Aktivierung
- Über die AusweisApp mit einem Kartenlesegerät
- Über die AusweisApp mit einem NFC-fähigen Smartphone
Tipp: Prüfen Sie vor dem geplanten Gründungstermin, ob Ihre eID-Funktion aktiviert ist und ob Sie Ihre PIN kennen. Ein vergessene PIN kann zu Verzögerungen führen.
Technische Voraussetzungen
Neben dem Personalausweis benötigen Sie bestimmte technische Ausstattung für die Online-Gründung:
Internetverbindung:
- Stabile Breitband-Internetverbindung
- Empfohlen: mindestens 10 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload
- Mobilfunk (4G/5G) ist möglich, aber eine kabelgebundene Verbindung ist stabiler
Hardware:
- Computer, Laptop oder Tablet
- Webcam mit guter Bildqualität (mindestens 720p)
- Mikrofon (oft in der Webcam integriert)
- Lautsprecher oder Kopfhörer
Für die eID-Identifizierung:
- NFC-fähiges Smartphone (für die mobile Identifizierung) ODER
- USB-Kartenlesegerät für den Computer
Software:
- AusweisApp (kostenlos verfügbar für Windows, macOS, iOS, Android)
- Oder die vom Notar bereitgestellte Notarsoftware
- Aktueller Webbrowser (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
Ablauf der Online-Gründung Schritt für Schritt
Der Ablauf der Online-GmbH-Gründung folgt einem strukturierten Prozess. Hier erfahren Sie, was Sie in jedem Schritt erwartet.
Schritt 1: Notar mit Online-Angebot finden
Nicht jeder Notar bietet die Online-Gründung an. Die digitale Notarisierung erfordert spezielle technische Ausstattung und Schulung, weshalb bisher nur ein Teil der deutschen Notare diesen Service anbietet.
So finden Sie einen geeigneten Notar:
- Bundesnotarkammer: Die offizielle Webseite der Bundesnotarkammer führt ein Verzeichnis von Notaren, die Online-Beurkundungen anbieten (www.notar.de)
- Suchmaschinen: Suchen Sie nach "Online-Gründung Notar" oder "digitale Notarisierung GmbH" zusammen mit Ihrer Stadt
- Empfehlungen: Fragen Sie bei Ihrer IHK, Gründerzentren oder anderen Gründern nach Empfehlungen
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:
- Erfahrung mit Online-Gründungen
- Verfügbare Termine (Online-Termine sind oft schneller verfügbar)
- Transparente Kostenaufstellung
- Technischer Support bei Problemen
- Erreichbarkeit für Rückfragen
Geografische Unabhängigkeit:
Ein großer Vorteil der Online-Gründung: Sie sind nicht auf Notare in Ihrer Nähe beschränkt. Sie können theoretisch jeden deutschen Notar mit Online-Angebot wählen, unabhängig von Ihrem Wohnort. Beachten Sie aber, dass der Notar für die Anmeldung beim Handelsregister zuständig bleibt und dort möglicherweise bestimmte Kontakte oder Erfahrungen hat.
Schritt 2: Dokumente vorbereiten
Vor dem Online-Termin müssen Sie verschiedene Dokumente und Informationen zusammenstellen:
Persönliche Dokumente:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- PIN für die Online-Ausweisfunktion
- Bei Bedarf: Vollmachten für nicht anwesende Gesellschafter (müssen notariell beglaubigt sein)
Gesellschaftsbezogene Informationen:
- Gewünschte Firma (Unternehmensname) mit Rechtsformzusatz
- Sitz der Gesellschaft (Gemeinde)
- Geschäftsanschrift (vollständige Adresse)
- Unternehmensgegenstand (Beschreibung der Geschäftstätigkeit)
- Höhe des Stammkapitals
- Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter
Gesellschafterdaten:
Für jeden Gesellschafter:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Wohnanschrift
- Staatsangehörigkeit
- Höhe der übernommenen Einlage
Geschäftsführerdaten:
Für jeden Geschäftsführer:
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Aktuelle Wohnanschrift
- Angaben zu möglichen Bestellungshindernissen
Gesellschaftsvertrag:
- Bei Musterprotokoll: Der Notar verwendet das gesetzliche Muster
- Bei individuellem Vertrag: Vorab erstellen und dem Notar zur Prüfung senden
Der Notar wird Ihnen in der Regel eine Checkliste oder ein Formular zusenden, in das Sie alle erforderlichen Angaben eintragen können.
Schritt 3: Identitätsprüfung per eID
Die Identitätsprüfung ist ein zentraler Bestandteil der Online-Gründung und erfolgt über den elektronischen Personalausweis.
Ablauf der eID-Identifizierung:
-
Verbindung herstellen: Sie erhalten vom Notar einen Link oder eine Aufforderung, sich mit Ihrem Personalausweis zu identifizieren
-
AusweisApp starten: Öffnen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder Computer
-
Ausweis auslesen: Halten Sie den Personalausweis an das NFC-fähige Smartphone oder legen Sie ihn auf das Kartenlesegerät
-
PIN eingeben: Geben Sie Ihre sechsstellige PIN ein
-
Datenübermittlung: Die relevanten Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausweisnummer) werden verschlüsselt an das Notarsystem übermittelt
-
Verifikation: Der Notar prüft die übermittelten Daten und gleicht sie mit den Angaben ab
Sicherheitsmerkmale:
- Die Datenübertragung erfolgt Ende-zu-Ende verschlüsselt
- Nur die für die Beurkundung erforderlichen Daten werden übermittelt
- Die PIN verlässt Ihr Gerät nicht
- Das Verfahren entspricht den höchsten Sicherheitsstandards (eIDAS-Verordnung)
Häufige Probleme und Lösungen:
- PIN vergessen: Beantragen Sie vor dem Termin eine neue PIN beim Bürgerbüro
- eID nicht aktiviert: Lassen Sie die Funktion aktivieren (dauert wenige Minuten)
- Ausweis abgelaufen: Ein abgelaufener Ausweis kann nicht für die eID verwendet werden
- Technische Probleme: Testen Sie die AusweisApp vorab mit dem Selbsttest
Schritt 4: Videocall-Beurkundung
Der eigentliche Beurkundungstermin findet als Videokonferenz statt. Der Ablauf entspricht weitgehend dem einer Präsenzbeurkundung.
Vorbereitung:
- Wählen Sie einen ruhigen Ort mit guter Beleuchtung
- Sorgen Sie für eine stabile Internetverbindung
- Schließen Sie andere Programme, die Bandbreite verbrauchen
- Halten Sie Ihren Personalausweis und die PIN bereit
- Planen Sie ausreichend Zeit ein (ca. 45-60 Minuten)
Ablauf der Videokonferenz:
-
Einwahl: Sie erhalten einen Link zur Videokonferenzplattform des Notars
-
Identitätsprüfung: Der Notar führt zunächst die eID-Identifizierung durch (siehe Schritt 3)
-
Visuelle Prüfung: Der Notar gleicht Ihr Erscheinungsbild mit dem Ausweisbild ab
-
Belehrung: Der Notar erklärt die rechtlichen Konsequenzen der Gründung, die Haftungsregeln und Ihre Pflichten als Gesellschafter
-
Verlesung des Gesellschaftsvertrags: Der gesamte Gesellschaftsvertrag wird vom Notar vorgelesen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht übersprungen werden
-
Fragen und Erläuterungen: Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Der Notar erläutert unklare Punkte
-
Geschäftsführerbestellung: Die Bestellung der Geschäftsführer wird protokolliert. Die Geschäftsführer geben ihre Versicherung ab, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen
-
Elektronische Signatur: Statt einer handschriftlichen Unterschrift erfolgt eine qualifizierte elektronische Signatur (siehe Schritt 5)
Technische Anforderungen während des Calls:
- Kamera muss während der gesamten Beurkundung eingeschaltet sein
- Alle Beteiligten müssen jederzeit sicht- und hörbar sein
- Der Notar muss sicherstellen, dass Sie ungestört und unbeeinflusst handeln
- Die Videokonferenz wird aufgezeichnet und archiviert
Schritt 5: Digitale Signatur
Die digitale Signatur ersetzt bei der Online-Gründung die handschriftliche Unterschrift unter dem Gesellschaftsvertrag.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist das digitale Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift. Sie ist rechtlich gleichgestellt mit der eigenhändigen Unterschrift und erfüllt damit die Formerfordernisse des BeurkG.
Wie funktioniert die Signatur bei der Online-Gründung?
-
Signaturerstellung: Der Notar erstellt die zu signierenden Dokumente digital
-
Signaturanforderung: Sie erhalten eine Aufforderung zur Signatur über das Notarsystem
-
eID-basierte Signatur: Die Signatur erfolgt über den elektronischen Personalausweis. Sie identifizieren sich erneut per eID und geben die PIN ein
-
Signaturanbringung: Die qualifizierte elektronische Signatur wird automatisch an das Dokument angehängt
-
Verifikation: Der Notar prüft die Signatur und bestätigt deren Gültigkeit
Alternative Signaturverfahren:
Einige Notare bieten auch die Nutzung anderer qualifizierter elektronischer Signaturen an, etwa über:
- Signaturkarten mit Kartenlesegerät
- Fernsignaturdienste (z.B. D-Trust, sign-me)
- Andere eIDAS-konforme Signaturlösungen
In der Praxis ist die eID-basierte Signatur über den Personalausweis jedoch die einfachste und verbreitetste Methode.
Schritt 6: Einreichung beim Handelsregister
Nach der erfolgreichen Beurkundung übernimmt der Notar die Einreichung beim Handelsregister.
Ablauf der Registereinreichung:
-
Dokumentenerstellung: Der Notar erstellt alle erforderlichen Dokumente elektronisch:
- Beurkundeter Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
- Anmeldung zum Handelsregister
- Geschäftsführerbestellung mit Versicherung
-
Elektronische Einreichung: Die Dokumente werden elektronisch signiert und über das elektronische Gerichtspostfach (EGVP) beim zuständigen Amtsgericht eingereicht
-
Eingangsbestätigung: Das Registergericht bestätigt den Eingang der Unterlagen
-
Prüfung: Ein Rechtspfleger prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit
-
Eintragung: Nach positiver Prüfung erfolgt die Eintragung im Handelsregister
-
Mitteilung: Der Notar und die Gesellschaft erhalten die Eintragungsbestätigung
Erforderliche Nachweise:
Vor der Eintragung müssen Sie dem Notar den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals vorlegen:
- Bei GmbH: Mindestens 12.500 Euro (50% des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro)
- Bei UG: Das gesamte Stammkapital muss eingezahlt sein
Der Nachweis erfolgt durch einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung, die dem Notar in der Regel als PDF oder Scan übermittelt werden kann.
Dauer bis zur Eintragung:
Die Eintragung im Handelsregister dauert nach der Online-Gründung typischerweise:
- Bei vollständigen Unterlagen: 1-2 Wochen
- Bei Rückfragen: 2-4 Wochen
- Bei komplexen Gründungen: bis zu 6 Wochen
Mehr Details zum Registerprozess finden Sie in unserem Artikel zur Handelsregister Eintragung.
Technische Anforderungen im Detail
Die technischen Anforderungen für die Online-GmbH-Gründung sind überschaubar, sollten aber im Vorfeld geprüft werden.
Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion
Der elektronische Personalausweis ist das Herzstück der Online-Identifizierung.
Voraussetzungen:
- Gültiger deutscher Personalausweis (Ausstellungsdatum nach November 2010)
- Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
- Bekannte sechsstellige PIN (nicht die fünfstellige Transport-PIN)
So prüfen Sie, ob die eID aktiviert ist:
- Öffnen Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone oder Computer
- Wählen Sie "Selbstauskunft" oder "Meine Daten"
- Halten Sie den Ausweis an das Lesegerät
- Wenn die PIN-Eingabe erscheint, ist die eID aktiviert
eID nachträglich aktivieren:
Falls die eID nicht aktiviert ist:
- Besuchen Sie Ihr Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
- Bringen Sie Ihren Personalausweis mit
- Die Aktivierung dauert wenige Minuten
- Kosten: ca. 6 Euro (falls nicht bei Ausstellung aktiviert)
PIN vergessen oder gesperrt:
- Die Transport-PIN kann nur einmal verwendet werden
- Eine gesperrte PIN kann im Bürgerbüro zurückgesetzt werden
- Alternativ: Entsperrbrief beim Bundesverwaltungsamt anfordern (dauert ca. 1 Woche)
AusweisApp oder Notar-Software
Für die eID-Identifizierung benötigen Sie eine entsprechende Software.
AusweisApp (empfohlen):
Die AusweisApp ist die offizielle App der Bundesregierung für die Online-Ausweisfunktion:
- Kostenlos verfügbar
- Für Windows, macOS, iOS und Android
- Download unter www.ausweisapp.bund.de
- Regelmäßige Updates für Sicherheit und Kompatibilität
Installation und Einrichtung:
- Laden Sie die App für Ihr Betriebssystem herunter
- Installieren Sie die App
- Bei Smartphone: Erlauben Sie den NFC-Zugriff
- Bei Computer: Schließen Sie ein Kartenlesegerät an oder koppeln Sie Ihr Smartphone als Lesegerät
- Testen Sie die Funktion mit dem integrierten Selbsttest
Notar-eigene Software:
Einige Notare verwenden eigene Plattformen oder spezialisierte Notarsoftware für die Online-Beurkundung. In diesem Fall erhalten Sie vom Notar Anweisungen zur Installation und Nutzung. Die eID-Funktion wird dann über diese Software angesprochen.
Stabile Internetverbindung
Eine zuverlässige Internetverbindung ist für die Videokonferenz unerlässlich.
Mindestanforderungen:
- Download: mindestens 5 Mbit/s (empfohlen: 10+ Mbit/s)
- Upload: mindestens 1 Mbit/s (empfohlen: 2+ Mbit/s)
- Latenz: unter 100ms
Empfehlungen:
- Verwenden Sie wenn möglich eine kabelgebundene Verbindung (LAN statt WLAN)
- Schließen Sie andere bandbreitenintensive Anwendungen
- Informieren Sie Mitbewohner, während des Termins keine großen Downloads zu starten
- Testen Sie Ihre Verbindung vorab (z.B. über speedtest.net)
Backup-Plan:
- Notieren Sie sich die Mobilnummer des Notars für den Fall von Verbindungsproblemen
- Haben Sie alternativ einen Hotspot über Ihr Smartphone bereit
- Bei wiederkehrenden Problemen: Termin verschieben
Kamera und Mikrofon
Gute Audio- und Videoqualität sind für die rechtsgültige Beurkundung erforderlich.
Kamera:
- Auflösung: mindestens 720p HD
- Die meisten Laptop-Kameras und Smartphone-Kameras sind ausreichend
- Externe Webcams bieten oft bessere Qualität
- Achten Sie auf gute Beleuchtung (Licht von vorne, nicht von hinten)
Mikrofon:
- Integrierte Mikrofone in Laptop oder Webcam sind meist ausreichend
- Bei Problemen: Headset mit Mikrofon verwenden
- Vermeiden Sie Hintergrundgeräusche
Lautsprecher/Kopfhörer:
- Der Ton des Notars muss klar verständlich sein
- Kopfhörer vermeiden Rückkopplung und Echo
- Testen Sie Audio vorab
Vor dem Termin testen:
- Starten Sie einen Testanruf (z.B. in Skype oder Zoom)
- Prüfen Sie Bild und Ton
- Stellen Sie die Kameraposition ein (Gesicht gut sichtbar)
- Passen Sie die Lautstärke an
Kosten im Vergleich: Online vs. Präsenz
Die Kosten für eine Online-GmbH-Gründung unterscheiden sich nur geringfügig von einer Präsenzgründung. Die wesentlichen Einsparungen liegen in den indirekten Kosten.
Online-Gründung Kosten
Die direkten Kosten der Online-Gründung setzen sich wie folgt zusammen:
Mit Musterprotokoll (25.000 Euro Stammkapital):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren (Beurkundung) | 200-300 Euro |
| Notargebühren (Registeranmeldung) | 80-100 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro |
| Bekanntmachung | (inklusive) |
| Gesamt | 430-550 Euro |
Mit individuellem Gesellschaftsvertrag (25.000 Euro Stammkapital):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren (Beurkundung) | 400-600 Euro |
| Notargebühren (Registeranmeldung) | 80-100 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro |
| Bekanntmachung | (inklusive) |
| Ggf. Rechtsanwaltskosten für Vertrag | 500-1.000 Euro |
| Gesamt | 1.130-1.850 Euro |
Zusätzliche indirekte Kosten/Einsparungen:
- Keine Reisekosten zum Notartermin
- Keine Abwesenheit vom Arbeitsplatz
- Keine Parkgebühren
- Zeitersparnis (kein Wege- und Wartezeit)
Präsenz-Gründung Kosten
Die direkten Kosten einer Präsenzgründung sind vergleichbar:
Mit Musterprotokoll (25.000 Euro Stammkapital):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren (Beurkundung) | 200-300 Euro |
| Notargebühren (Registeranmeldung) | 80-100 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro |
| Bekanntmachung | (inklusive) |
| Gesamt | 430-550 Euro |
Mit individuellem Gesellschaftsvertrag (25.000 Euro Stammkapital):
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren (Beurkundung) | 400-600 Euro |
| Notargebühren (Registeranmeldung) | 80-100 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro |
| Bekanntmachung | (inklusive) |
| Ggf. Rechtsanwaltskosten für Vertrag | 500-1.000 Euro |
| Gesamt | 1.130-1.850 Euro |
Zusätzliche indirekte Kosten bei Präsenz:
- Reisekosten (Bahn, Auto, ggf. Flug): 20-500 Euro
- Zeitaufwand für An- und Abreise
- Ggf. Übernachtung bei weiten Entfernungen: 80-150 Euro
- Verdienstausfall/Opportunity Cost
Kostenvergleichstabelle
| Kostenart | Online-Gründung | Präsenz-Gründung |
|---|---|---|
| Notargebühren (Musterprotokoll) | 280-400 Euro | 280-400 Euro |
| Notargebühren (individuell) | 480-700 Euro | 480-700 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro | 150 Euro |
| Rechtsanwalt (optional) | 500-1.000 Euro | 500-1.000 Euro |
| Reisekosten | 0 Euro | 20-500 Euro |
| Zeitaufwand | 1-2 Stunden | 3-8 Stunden |
| Direkte Kosten gesamt | 430-1.850 Euro | 430-1.850 Euro |
| Indirekte Kosten | gering | moderat bis hoch |
Fazit zu den Kosten:
Die direkten Notarkosten und Registergebühren sind bei Online- und Präsenzgründung identisch, da sie gesetzlich festgelegt sind. Der finanzielle Vorteil der Online-Gründung liegt in den eingesparten Reise- und Zeitkosten, die je nach Situation erheblich sein können.
Vorteile der Online-Gründung
Die Online-GmbH-Gründung bietet gegenüber der traditionellen Präsenzgründung mehrere Vorteile.
Zeitersparnis
Der größte Vorteil für viele Gründer ist die Zeitersparnis:
- Keine Anfahrt: Der Weg zum Notar entfällt vollständig
- Keine Wartezeit: Sie wählen sich pünktlich zum Termin ein
- Schnellere Terminverfügbarkeit: Online-Termine sind oft kurzfristiger verfügbar
- Effiziente Vorbereitung: Dokumente werden digital ausgetauscht, keine physische Übergabe
Zeitvergleich:
| Aktivität | Online | Präsenz |
|---|---|---|
| Dokumentenvorbereitung | 1-2 Stunden | 1-2 Stunden |
| Anfahrt zum Notar | 0 Minuten | 30-120 Minuten |
| Wartezeit beim Notar | 0 Minuten | 10-30 Minuten |
| Beurkundung | 45-60 Minuten | 45-60 Minuten |
| Rückfahrt | 0 Minuten | 30-120 Minuten |
| Gesamtzeit am Gründungstag | 45-60 Minuten | 2-5 Stunden |
Ortsunabhängigkeit
Die Online-Gründung ermöglicht Gründungen unabhängig vom Standort:
- Gründer an verschiedenen Orten: Gesellschafter müssen nicht am selben Ort sein
- Gründer im Ausland: Auch aus dem EU-Ausland ist die Teilnahme möglich (mit entsprechendem eID)
- Flexibilität bei der Notarwahl: Nicht auf Notare in der Nähe beschränkt
- Internationale Teams: Erleichtert die Gründung für verteilte Gründerteams
Praxisbeispiel:
Ein Startup mit drei Gründern: Einer sitzt in München, einer in Berlin und einer in Amsterdam. Bei einer Präsenzgründung müssten alle drei an einem Ort zusammenkommen. Bei der Online-Gründung wählt sich jeder von seinem Standort ein.
Keine Reisekosten
Die Einsparung von Reisekosten kann je nach Situation erheblich sein:
- Keine Bahntickets oder Flüge
- Keine Hotelübernachtungen
- Keine Parkgebühren
- Keine Verpflegungskosten unterwegs
- Kein Verschleiß am Fahrzeug
Rechenbeispiel:
Bei einer Gründung mit drei Gesellschaftern aus verschiedenen Städten:
| Kostenart | Präsenz | Online |
|---|---|---|
| Bahntickets (3 x 150 Euro) | 450 Euro | 0 Euro |
| Hotels (2 x 100 Euro) | 200 Euro | 0 Euro |
| Verpflegung | 60 Euro | 0 Euro |
| Gesamt | 710 Euro | 0 Euro |
Schnellere Terminvergabe
Die Terminverfügbarkeit bei Online-Notaren ist oft besser:
- Weniger Nachfrage: Noch nutzen weniger Gründer die Online-Option
- Flexiblere Zeitfenster: Online-Termine können auch außerhalb der regulären Bürozeiten angeboten werden
- Keine Wartezeiten: Termine werden punktgenau eingehalten
- Spontane Verfügbarkeit: Kurzfristige Terminänderungen sind einfacher möglich
Typische Wartezeiten:
| Terminart | Wartezeit bis zum Termin |
|---|---|
| Präsenztermin (großstädtischer Notar) | 2-4 Wochen |
| Präsenztermin (ländlicher Notar) | 1-2 Wochen |
| Online-Termin | 1-2 Wochen |
| Online-Termin (bei spezialisierten Notaren) | 3-7 Tage |
Einschränkungen und Nachteile
Trotz der Vorteile gibt es bei der Online-Gründung auch Einschränkungen und Nachteile zu beachten.
Keine Sacheinlagen möglich
Die gravierendste Einschränkung: Bei der Online-Gründung können keine Sacheinlagen eingebracht werden.
Was sind Sacheinlagen?
Sacheinlagen sind Vermögensgegenstände, die anstelle von Bargeld in das Stammkapital eingebracht werden:
- Fahrzeuge
- Maschinen und Anlagen
- Computer und Büroausstattung
- Immobilien
- Patente und Markenrechte
- Geschäftsanteile an anderen Unternehmen
Warum keine Sacheinlagen online?
- Der Notar muss die Werthaltigkeit prüfen
- Sachgründungsberichte erfordern detaillierte Prüfung
- Die Bewertung von Sacheinlagen ist komplex
- Das Risiko von Überbewertungen soll vermieden werden
Alternativen:
-
Bargründung mit späterer Einbringung: Gründen Sie zunächst mit Bareinlagen und bringen Sie Sachwerte später ein (z.B. durch Verkauf an die GmbH oder Kapitalerhöhung)
-
Präsenzgründung wählen: Wenn Sacheinlagen zwingend erforderlich sind, wählen Sie die klassische Präsenzgründung
Technische Hürden
Die Online-Gründung setzt bestimmte technische Fähigkeiten und Ausstattung voraus:
- eID-Kenntnisse: Viele Menschen haben die Online-Ausweisfunktion noch nie genutzt
- PIN-Probleme: Vergessene oder gesperrte PINs verzögern den Prozess
- Softwareinstallation: Die AusweisApp muss installiert und konfiguriert werden
- Hardware-Anforderungen: NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät erforderlich
- Internetstabilität: Verbindungsabbrüche können den Termin unterbrechen
Für wen sind technische Hürden ein Problem?
- Ältere Gründer ohne Smartphone-Erfahrung
- Personen ohne stabilen Internetzugang
- Gründer in Regionen mit schlechter Netzabdeckung
Lösungen:
- Vorab-Test mit der AusweisApp durchführen
- IT-affine Person um Hilfe bitten
- Beim Notar nach technischem Support fragen
- Im Zweifelsfall Präsenztermin wählen
Nicht alle Notare bieten es an
Das Angebot an Online-Notaren ist noch begrenzt:
- Die technische Ausstattung ist kostspielig
- Schulungen sind erforderlich
- Viele Notare warten noch ab
- Regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit
Stand 2026:
Etwa 30-40% der deutschen Notare bieten inzwischen Online-Beurkundungen an. In Großstädten ist die Verfügbarkeit besser als in ländlichen Regionen.
Tipp:
Da Sie bei der Online-Gründung nicht auf Notare in Ihrer Nähe beschränkt sind, können Sie auch Notare in anderen Städten wählen. Das erweitert Ihre Auswahlmöglichkeiten erheblich.
Komplexe Gesellschaftsverträge schwieriger
Bei komplexen Gründungen kann die Online-Beurkundung herausfordernd sein:
- Lange Verlesung: Umfangreiche Gesellschaftsverträge müssen vollständig vorgelesen werden
- Nachfragen: Komplexe Klauseln lassen sich per Video schwerer erklären
- Konzentration: Längere Videokonferenzen sind anstrengender als Präsenztermine
- Beratungsbedarf: Tiefgehende rechtliche Beratung ist persönlich oft besser möglich
Empfehlung:
Für einfache Standardgründungen ist die Online-Beurkundung ideal. Bei komplexen Gesellschaftsverträgen mit vielen Sonderregelungen kann ein Präsenztermin vorteilhafter sein, insbesondere wenn Sie individuellen Beratungsbedarf haben.
Wann sollten Sie die Online-Gründung wählen?
Die Online-GmbH-Gründung ist in bestimmten Situationen besonders sinnvoll.
Einfache Gründungen
Die Online-Gründung eignet sich besonders für unkomplizierte Gründungskonstellationen:
- Ein-Personen-GmbH: Sie gründen alleine und sind auch Geschäftsführer
- Standardsatzung: Das Musterprotokoll reicht für Ihre Zwecke aus
- Kleine Gesellschaftergruppe: Zwei bis drei Gesellschafter mit klaren Verhältnissen
- Bargründung: Sie bringen das Stammkapital ausschließlich in Geld ein
- Keine komplexen Regelungen: Standard-Geschäftsführung, einfache Gewinnverteilung
Ideales Profil für Online-Gründung:
- GmbH oder UG mit 1-3 Gesellschaftern
- Verwendung des Musterprotokolls
- Alle Gesellschafter haben deutsche Personalausweise mit eID
- Technisch affine Gründer
- Standardmäßige Geschäftstätigkeit
Gründer im Ausland
Für Gründer, die sich im Ausland befinden, bietet die Online-Gründung erhebliche Vorteile:
- Keine Einreise erforderlich: Sie können aus dem EU-Ausland gründen
- Zeitzonenflexibilität: Termine können angepasst werden
- Kostenersparnis: Keine internationalen Reisekosten
- Schnelligkeit: Keine Planung einer Deutschlandreise erforderlich
Voraussetzung:
Sie müssen über einen deutschen Personalausweis mit eID oder einen EU-kompatiblen elektronischen Identitätsnachweis verfügen.
Beispielszenarien:
- Deutscher Unternehmer lebt in Spanien und gründet eine GmbH in Deutschland
- Startup-Team arbeitet remote aus verschiedenen EU-Ländern
- Expat möchte während Auslandsaufenthalt ein Unternehmen in Deutschland gründen
Zeitdruck bei der Gründung
Bei dringendem Gründungsbedarf kann die Online-Gründung Vorteile bieten:
- Schnellere Terminfindung: Online-Termine sind oft kurzfristiger verfügbar
- Keine Reiseplanung: Sie müssen keine Anfahrt organisieren
- Flexible Zeiten: Auch Randzeiten möglich
- Sofortige Dokumentenübermittlung: Keine Postlaufzeiten
Typische Situationen mit Zeitdruck:
- Investor verlangt GmbH-Gründung als Voraussetzung für Finanzierung
- Großauftrag erfordert kurzfristig eine GmbH als Vertragspartner
- Förderprogramm mit Anmeldefrist erfordert existierende GmbH
- Geplanter Markteintritt mit festem Termin
Wann ist die Präsenz-Gründung besser?
In bestimmten Situationen ist die traditionelle Präsenzgründung die bessere Wahl.
Sacheinlagen erforderlich
Wenn Sie Sachwerte ins Stammkapital einbringen möchten, ist eine Präsenzgründung zwingend:
- Maschinen und Geräte
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Patente, Marken, Lizenzen
- Beteiligungen an anderen Unternehmen
- Warenlager
Praxis:
Bei Sachgründungen muss ein Sachgründungsbericht erstellt werden. Der Notar prüft die Angaben und das Registergericht kontrolliert die Werthaltigkeit. Dies erfordert Präsenz und persönliche Prüfung.
Komplexe Gesellschaftsverträge
Bei aufwendigen Vertragsgestaltungen kann ein persönlicher Termin sinnvoller sein:
- Viele Gesellschafter mit unterschiedlichen Rechten
- Komplexe Stimmrechtsregelungen
- Ausführliche Nachfolgeklauseln
- Umfangreiche Wettbewerbsverbote
- Vesting-Vereinbarungen mit vielen Variablen
- Drag-Along und Tag-Along Regelungen
Vorteil der Präsenz:
Der Notar kann komplexe Klauseln besser erläutern, auf Nachfragen eingehen und sicherstellen, dass alle Beteiligten die Regelungen verstanden haben.
Erhöhter Beratungsbedarf
Wenn Sie umfassende rechtliche Beratung benötigen, ist ein persönlicher Termin oft besser:
- Erstgründer: Sie haben noch keine Erfahrung mit GmbH-Gründungen
- Unklarheiten: Sie sind sich über bestimmte Regelungen unsicher
- Konflikte im Gründerteam: Es gibt unterschiedliche Vorstellungen
- Spezialfragen: Steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Sonderfragen
Empfehlung:
Bei komplexen Beratungsfragen kann es sinnvoll sein, vor dem Notartermin einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren. Der Notar selbst ist zur Neutralität verpflichtet und berät nicht im Interesse einzelner Parteien.
Online-Gründung für UG (haftungsbeschränkt)
Die Online-Gründung steht auch für die UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung. Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit reduziertem Stammkapital.
Besonderheiten bei der UG-Online-Gründung
Die UG eignet sich besonders gut für die Online-Gründung:
Vorteile:
- Noch geringere Gründungskosten durch niedrigeres Stammkapital
- Musterprotokoll in der Regel ausreichend
- Schnelle und unkomplizierte Gründung
- Ideal für Einzelgründer und kleine Teams
Besonderheiten:
- Mindeststammkapital: 1 Euro (praktisch empfohlen: 500-1.500 Euro)
- Vollständige Einzahlung: Das gesamte Stammkapital muss vor Eintragung eingezahlt werden
- Nur Bareinlagen: Sacheinlagen sind bei der UG generell nicht zulässig, unabhängig vom Gründungsverfahren
- Thesaurierungspflicht: 25% des Jahresüberschusses müssen in Rücklage gestellt werden
Kosten der UG-Online-Gründung:
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Notargebühren (Musterprotokoll) | 150-200 Euro |
| Notargebühren (Registeranmeldung) | 50-80 Euro |
| Handelsregistergebühren | 150 Euro |
| Gesamt | 350-430 Euro |
Gleicher Ablauf wie bei der GmbH
Der Ablauf der Online-Gründung ist bei der UG identisch zur GmbH:
- Notar mit Online-Angebot finden
- Dokumente vorbereiten
- Identitätsprüfung per eID
- Videocall-Beurkundung
- Digitale Signatur
- Einreichung beim Handelsregister
Die technischen Anforderungen (eID, AusweisApp, stabile Internetverbindung) sind ebenfalls dieselben.
Unterschied zur GmbH:
- Geringeres Stammkapital bedeutet geringere Notarkosten (da diese sich nach dem Geschäftswert richten)
- Die Einzahlung des Stammkapitals ist einfacher (geringerer Betrag, muss aber vollständig erfolgen)
- Die UG ist oft schneller gegründet
Mehr zur UG-Gründung erfahren Sie in unserem Artikel UG (haftungsbeschränkt) gründen.
Häufige Fragen zur Online-GmbH-Gründung (FAQ)
Ist die Online-GmbH-Gründung genauso rechtswirksam wie eine Präsenzgründung?
Ja, die Online-Gründung ist vollständig rechtswirksam. Die elektronische Beurkundung hat dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Präsenzbeurkundung. Der Gesellschaftsvertrag ist gültig, die GmbH wird ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.
Kann ich auch mit einem Reisepass die Online-Gründung durchführen?
Nein, ein Reisepass reicht nicht aus. Für die Online-Identifizierung benötigen Sie einen deutschen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder einen EU-kompatiblen elektronischen Identitätsnachweis. Der Reisepass verfügt nicht über die erforderliche Online-Ausweisfunktion.
Was passiert, wenn die Internetverbindung während der Beurkundung abbricht?
Bei einem Verbindungsabbruch wird die Beurkundung unterbrochen. Der Notar wird versuchen, die Verbindung wiederherzustellen. Wenn dies nicht möglich ist, wird ein neuer Termin vereinbart. Die bis dahin durchgeführten Schritte müssen in der Regel wiederholt werden, da die Beurkundung als einheitlicher Akt erfolgen muss.
Wie lange dauert die Online-GmbH-Gründung insgesamt?
Der Videocall-Termin selbst dauert etwa 45-60 Minuten. Die gesamte Gründung von der Vorbereitung bis zur Handelsregistereintragung dauert typischerweise 2-4 Wochen, abhängig von der Bearbeitungszeit des Registergerichts. Bei guter Vorbereitung und schneller Bearbeitung kann die Eintragung auch innerhalb von 1-2 Wochen erfolgen.
Kann ich die Online-Gründung alleine durchführen oder brauche ich alle Gesellschafter?
Alle Gesellschafter müssen an der Beurkundung teilnehmen. Bei der Online-Gründung kann sich jeder Gesellschafter von seinem eigenen Standort aus zuschalten. Alternativ kann ein Gesellschafter einen anderen per notariell beglaubigter Vollmacht vertreten, wobei die Vollmacht vorab erstellt werden muss.
Welche Dokumente erhalte ich nach der Online-Gründung?
Sie erhalten alle erforderlichen Dokumente in elektronischer Form:
- Beurkundeten Gesellschaftsvertrag (mit qualifizierter elektronischer Signatur)
- Gesellschafterliste
- Geschäftsführerbestellung
- Eintragungsbestätigung des Handelsregisters
- Handelsregisterauszug
Auf Wunsch können Sie auch beglaubigte Papierausfertigungen vom Notar erhalten.
Kann ich nach der Online-Gründung Änderungen auch online vornehmen?
Ja, viele Änderungen können ebenfalls online beim Notar beurkundet werden:
- Änderung der Geschäftsanschrift
- Wechsel des Geschäftsführers
- Bestimmte Satzungsänderungen
- Kapitalerhöhungen (bei Bareinlagen)
- Prokura-Eintragungen
Komplexere Änderungen oder solche, die Sacheinlagen betreffen, erfordern weiterhin einen Präsenztermin.
Ist die Online-Gründung teurer als eine Präsenzgründung?
Nein, die direkten Kosten (Notargebühren und Registergebühren) sind identisch. Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert und sind gesetzlich festgelegt, unabhängig davon, ob die Beurkundung online oder in Präsenz erfolgt. Die Online-Gründung ist in der Regel sogar günstiger, wenn man die eingesparten Reisekosten berücksichtigt.
Kann ich die Online-Gründung auch nutzen, wenn ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?
Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. EU-Bürger können die Online-Gründung nutzen, wenn sie über einen von der EU anerkannten elektronischen Identitätsnachweis verfügen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern können die Online-Gründung derzeit nicht nutzen und müssen auf die Präsenzgründung ausweichen.
Was mache ich, wenn meine eID-PIN gesperrt ist?
Wenn Ihre PIN gesperrt ist, können Sie diese beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde entsperren lassen. Alternativ können Sie einen Entsperrbrief beim Bundesverwaltungsamt anfordern. Planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein, bevor Sie einen Online-Gründungstermin vereinbaren.
Gibt es eine Frist, bis wann das Stammkapital eingezahlt sein muss?
Das Stammkapital muss vor der Einreichung beim Handelsregister eingezahlt und der Nachweis (Kontoauszug) dem Notar vorgelegt werden. Bei der GmbH müssen mindestens 12.500 Euro (50% des Mindeststammkapitals) eingezahlt sein, bei der UG das gesamte Stammkapital. Der Notar wird die Registeranmeldung erst einreichen, wenn der Einzahlungsnachweis vorliegt.
Kann ich den Notar frei wählen oder muss es ein Notar in meiner Nähe sein?
Bei der Online-Gründung können Sie jeden deutschen Notar wählen, der Online-Beurkundungen anbietet, unabhängig von Ihrem Wohnort. Dies erweitert Ihre Auswahlmöglichkeiten erheblich. Beachten Sie aber, dass der gewählte Notar für alle Folgetätigkeiten (Änderungen, spätere Beurkundungen) zuständig bleibt.
Fazit: Online-GmbH-Gründung als moderne Alternative
Die Online-GmbH-Gründung ist eine willkommene Modernisierung des deutschen Gesellschaftsrechts. Sie ermöglicht es Gründern, Zeit und Reisekosten zu sparen, ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit zu machen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Für wen ist die Online-Gründung geeignet?
- Gründer, die eine einfache Bargründung planen
- Teams mit Gesellschaftern an verschiedenen Standorten
- Gründer im Ausland mit deutschem Personalausweis
- Technisch affine Unternehmer
- Alle, die Zeit und Reisekosten sparen möchten
Was brauchen Sie für die Online-Gründung?
- Deutschen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- Bekannte sechsstellige PIN
- NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
- AusweisApp oder Notar-Software
- Stabile Internetverbindung
- Kamera und Mikrofon
Was sind die Einschränkungen?
- Keine Sacheinlagen möglich
- Nicht alle Notare bieten es an
- Technische Grundkenntnisse erforderlich
- Bei komplexen Verträgen kann Präsenz vorteilhafter sein
Unsere Empfehlung:
Für Standardgründungen mit Bargeld ist die Online-GmbH-Gründung eine hervorragende Option. Sie ist schnell, bequem und kostengünstig. Bei komplexen Gründungen mit besonderen Anforderungen oder Sacheinlagen bleibt die Präsenzgründung die bessere Wahl.
Informieren Sie sich vor Ihrer Gründung umfassend über alle Aspekte. Lesen Sie auch unsere Artikel zur GmbH-Gründung allgemein, zum Gesellschaftsvertrag erstellen und zur Handelsregister Eintragung, um optimal vorbereitet zu sein.
Viel Erfolg bei Ihrer Gründung!